Das Landgericht Tübingen hat am Mittwochmittag einen Drogendealer aus Metzingen zu einer geringeren Strafe verurteilt als im ersten Prozess vor knapp zwei Jahren. Der Fall wurde neu verhandelt, weil der Bundesgerichtshof (BGH) das Strafmaß für zu hoch angesetzt gehalten hatte.
Cannabisgesetz sorgt für mildere Strafe am Landgericht Tübingen
Es ging um Drogenhandel in mehr als 30 Fällen. Doch dem Dealer konnte in einigen Fällen nur der Kauf und nicht der Verkauf der Drogen nachgewiesen werden. Daher fiel das Urteil am Mittwoch geringer aus als das vorherige. Aus siebeneinhalb Jahren Haftstrafe wurden sechseinhalb Jahre. Und auch die Geldstrafe wurde reduziert: Statt 524.000 Euro muss der Mann noch rund 426.000 Euro Strafe zahlen.
Die Verteidigung des Metzingers hatte gegen das Urteil vom Oktober 2023 Revision eingelegt. Der BGH hat anschließend die erste Entscheidung des Tübinger Landgerichts aufgehoben - unter anderem, weil das neue Cannabisgesetz in die Zeit des Prozesses fiel. Das sei nicht ausreichend in das Tübinger Urteil eingeflossen, so die Bundesrichter. Das neue Cannabisgesetz wurde zum 1. April 2024 eingeführt.
FBI hilft: So konnte Metzinger Drogendealer gefasst werden
Der Mann konnte unter Mithilfe der amerikanischen Sicherheitsbehörde FBI (Federal Bureau of Investigation) gefasst werden. Das hatte spezielle Handys Kriminellen gezielt untergejubelt. Solch ein Handy hatte auch der Metzinger Drogendealer. Die Daten davon konnten dann deutsche Ermittler auswerten. Dagegen hatte die Verteidigung geklagt.
Das sei aber in Ordnung gewesen, so der BGH. Die Verteidigung hat nun eine Woche Zeit zu entscheiden, ob sie abermals in Revision gehen möchte.