Raketen, Brandgefahr und Bußgelder

Böllerverbot an Silvester: Wo Feuerwerk erlaubt ist und wo nicht

Laut, hell, explosiv: Für viele gehört ein Feuerwerk in der Silvesternacht einfach dazu. Doch in manchen Innenstädten, wie Tübingen, Reutlingen oder Horb, ist Böllern verboten.

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Von Autor/in Rotzinger, Tobias, Markus Beschorner

Ab dem 29. Dezember startet wieder der Feuerwerksverkauf. Doch nicht überall dürfen Raketen und Böller gezündet werden. So gibt es zum Beispiel in Tübingen an Silvester eine Böllerverbotszone für die Altstadt. Das ist wegen der engen Gassen mit ihren historischen Fachwerkhäusern und den viele Menschen auf kleinem Raum zu riskant, so die Angaben der Stadtverwaltung. Außerhalb der Altstadt gilt das Verbot nicht, solange der Sicherheitsabstand zu anderen Personen und Gebäuden von mindestens acht Meter bei Böllern und Knallkörpern und 20 Metern bei Raketen eingehalten wird.

Großes Sortiment an Feuerwerksraketen im Laden. Der Vorverkauf beginnt am 29. Dezember.
Ob Raketen, Böller oder Batterien – Kundinnen und Kunden finden im Handel eine große Auswahl an Feuerwerkskörpern. Der Verkauf ist ausschließlich für Personen ab 18 Jahren erlaubt.

Böllerverbot gilt auch für Reutlingen

Auch in Reutlingen ist das Abfeuern von Böllern und Raketen in der Altstadt seit dem Jahreswechsel 2023/2024 untersagt. Auslöser war unter anderem ein Brand am 1. Januar 2023, bei dem sich ein Feuer in der dicht bebauten Altstadt rasch ausgebreitet hat. Oberbürgermeister Thomas Keck (SPD) will damit ein klares Zeichen setzen, wie auf der Webseite der Stadt zu erfahren ist.

Die Marienkirche, der Spitalhof, das Tübinger Tor [...] alles Gebäude von unschätzbaren kulturellem Wert - müssen unbedingt bewahrt werden.

Besonders Raketen gelten als riskant. Sie erreichen nämlich Temperaturen von bis zu 2.000 Grad und können vor allem für Fachwerkhäusern gefährlich werden. Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über das Feuerwerksverbot, gibt es laut Reutlinger Stadtverwaltung bislang nicht. Die Verbotszone auszuweiten plane man aber nicht.

Ein Verbotsschild vor dem Tübinger Tor in Reutlingen kennzeichnet die Böllerverbotszone rund um die Altstadt.
Am Tübinger Tor in Reutlingen beginnt die Böllerverbotszone. In der Altstadt ist das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester verboten.

Auch die Horber Altstadt soll geschützt werden

Auch im historischen Stadtkern von Horb am Neckar (Kreis Freudenstadt) dürfen an Silvester und Neujahr keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Damit sollen die denkmalgeschützten Häuser in den engen Gassen geschützt werden. Außerdem soll durch das Verbot weniger Müll entstehen, so die Stadt. Wer böllern und Raketen abfeuern will, dem empfiehlt die Stadtverwaltung den Festplatz an der Mühlener Straße. Der Platz sei dafür optimal und man werde dort auch Müllcontainer aufstellen.

Mössingen und Rottenburg ohne Feuerwerksverbot

In Mössingen und Rottenburg (Kreis Tübingen) gibt es bislang kein spezielles Feuerwerksverbot für die Innenstädte. Damit greifen dort die bundesweiten Regelungen, so das Ordnungsamt Mössingen. Diese gilt seit 2009. Seither ist es verboten, Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern und Tankstellen zu zünden.

Tier- und Umweltschutz spielen an Silvester eine Rolle

Neben dem Schutz von Mensch und Gebäuden spielt auch der Tier- und Umweltschutz eine Rolle. Naturschutzverbände, wie zum Beispiel der NABU, warnen vor den Folgen von Silvesterfeuerwerk. Der Lärm versetze Vögel, Fledermäuse und andere Wildtiere sowie Haustiere in Panik. Zudem würden Feinstaub und Müll Luft, Wasser und Böden belasten. Die Verbände fordern daher: Feuerwerke müssen genehmigt und an einem zentralen Ort abgefeuert werden sowie leisere umweltfreundliche Alternativen.

Bundesweite Regeln rund um Silvester

In Deutschland gilt: Silvesterfeuerwerk ist kein Freibrief. Raketen, Batterien und Böller dürfen nur zwischen dem 29. und 31. Dezember gekauft werden. Wer böllern möchte, muss volljährig sein und gezündet werden darf nur am 31. Dezember und Neujahrstag.

Einsatz von Polizeikräften an Silvester. Diese überwachen die geltenden Feuerwerksvorschriften.
An Silvester kommt es immer wieder zu Verstößen gegen die Feuerwerksregeln. Deshalb ist in vielen Städten ein verstärktes Polizeiaufgebot im Einsatz.

Grundsätzlich ist Feuerwerk tabu in und an Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kirchen, sozialen Einrichtungen sowie in Wäldern, Parks Naturschutzgebiete, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, sofern es keine ausdrückliche Genehmigung gibt.

Wer gegen Regeln verstößt, dem droht Geldstrafe

Wer gegen die Feuerwerksregeln verstößt, muss laut Bundesinnenministerium mit einem Bußgeld rechnen. Das kann je nach Schwere des Verstoßes bis zu 50.000 Euro betragen. Der Umgang mit illegaler und nicht zugelassener Pyrotechnik kann zudem strafrechtlich verfolgt werden. Kommt es zu Sach- oder Personenschäden, drohen Anzeigen und Schadenersatzforderungen.

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Rotzinger, Tobias
Markus Beschorner
Markus Beschorner ist Reporter für Hörfunk, Online und Fernsehen beim SWR im Studio Tübingen.

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