Eine Frau aus Albstadt (Zollernalbkreis) steht in Hechingen vor Gericht, weil sie ihr neugeborenes Kind in die Waschmaschine gelegt und damit getötet haben soll. Am dritten Prozesstag am Montag sagten Gutachter aus und es gab die Plädoyers: Die Staatsanwaltschaft forderte acht Jahre Gefängnis, die Verteidigung drei Jahre. Das Urteil wird am Montag, den 6. Oktober fallen.
Acht Jahre Gefängnis - diese Strafe sieht die Staatsanwaltschaft für die Angeklagte vor. Die 35-Jährige habe bewusst gehandelt, als sie direkt nach der Geburt in der Badewanne die Nabelschnur abriss, das Kind in die Waschmaschine legte und die Waschtrommel zumachte. Die Staatsanwältin glaubt der Beschuldigten nicht, dass sie während der Tat eine Bewusstseinstrübung hatte. Sie habe vielmehr ganz bewusst gehandelt. Schließlich habe die Frau schon öfter gelogen, das sei im Prozess offenbar geworden.
Auch sei es fraglich, ob die Angeklagte - wie sie selbst behauptet - von ihrer Schwangerschaft tatsächlich nichts bemerkt hat. Und auch die Aussage der Frau, das Neugeborene habe leblos gewirkt, zweifelte die Staatsanwaltschaft im Plädoyer an. Denn die gelernte Altenpflegerin, die zuletzt in einer Arztpraxis arbeitete, habe nicht einmal geprüft, ob das kleine Mädchen atmet. Ein Vorwurf, den die Angeklagte einräumte.
Baby in Waschmaschine gelegt: Panik, weil sie von den Wehen überrascht wurde
Drei Jahre Haft forderte dagegen die Verteidigung. Die Frau, die mit ihrem Partner in Albstadt wohnte, sei in einem absoluten Ausnahmezustand gewesen, weil sie nichts von ihrer Schwangerschaft gewusst habe und von den Wehen überrascht wurde. Deshalb sei sie in Panik geraten, habe Angst bekommen und deshalb "dysfunktional reagiert". Der Verteidiger erklärte weiter, seine Mandantin sei zum Zeitpunkt der Tat nicht "voll steuerungsfähig gewesen."
Wie die Staatsanwältin sieht auch er keinen Grund oder gar Zwang, dass sie die Schwangerschaft hätte verheimlichen müssen: Sie lebte in einer Partnerschaft, Eltern und Freunde hätten sie in einer Mutterschaft unterstützt, finanziell gab es keine Probleme. Insofern bleibt auch für ihn - wie für alle Prozessbeobachter - unklar, welches Motiv sie für die Tötung hatte.
Das Mädchen hat gelebt, bevor es in die Waschmaschine gelegt wurde
Vor den Plädoyers hat ein Rechtsmediziner, der das Neugeborene obduziert hatte, erklärt, dass das Kind nach der Geburt gelebt habe. Es sei ein ausgetragenes Mädchen gewesen, über 50 Zentimeter groß und 2.900 Gramm schwer. Weil im Körper Sauerstoff war, geht der Mediziner davon aus, dass es eingeatmet hat, als es aus der Badewanne an die Luft kam.
Er hält es für möglich, dass es bis zu einer Stunde am Leben war. Denn der Freund der Frau hat die Maschine erst später am Abend - völlig unwissend - eingeschaltet. Die Verletzungen durch den Waschgang haben laut Gutachten zum Tod geführt.
Angeklagte Mutter: "Ich wollte meine Tochter nicht töten"
Auch ein psychiatrischer Sachverständiger sagte am letzten Prozesstag vor der Urteilsverkündung aus. Er geht von einer vollen Schuldfähigkeit der Angeklagten aus. Er konnte keine psychische Erkrankung oder Störung erkennen. Die Schwangerschaft habe sie wohl teilweise nicht wahrgenommen, aber doch gespürt, dass etwas anders sei.
Zum Abschluss der Verhandlung bekam die Frau, die ziemlich gefasst die Verhandlung verfolgt hatte, das letzte Wort. Sie sagte noch einmal, dass sie nicht gewusst habe, dass sie schwanger war und ein Kind bekommt. Dann entschuldigte sie sich mit brüchiger Stimme bei ihren Eltern und ihrem Bruder für das, was passiert ist. Sie schluchzte heftig, als sie schließlich sagte: "Ich wollte meine Tochter nicht töten."