Das Landgericht Tübingen sieht es als erwiesen an, dass ein 30-jähriger Mann seinen Bekannten im November vor einem Jahr in Reutlingen aus dem Fenster gestoßen und vergewaltigt hatte. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung muss der Mann für elf Jahre ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Urteil im Landgericht: Richter schildert die Tat
Bei der Urteilsverkündung am Montag hatte der Angeklagte das Gesicht immer wieder in den Händen vergraben. Laut dem Richter hat der 30-Jährige vor einem Jahr zusammen mit einem Bekannten im Zimmer einer Asylbewerberunterkunft in Reutlingen Alkohol getrunken und Cannabis geraucht.
Es soll zu einem Streit zwischen den beiden gekommen sein. Dann stürzte einer der beiden aus sieben Meter Höhe aus dem Fenster. Der Angeklagte habe ihn geschubst, sagte der Geschädigte in seiner Zeugenaussage. Nach dem Sturz ging der Angeklagte zu dem lebensbedrohlich Verletzten, zog ihm die Hose runter und vergewaltigte ihn. Das zeigten Aufnahmen einer Überwachungskamera. Auch als Passanten dazukamen, um Hilfe riefen und mit einer Handtasche auf den Mann einschlugen, hörte er nicht auf, so der Richter bei der Urteilsbegründung.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwölf Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der Angeklagte hätte seinen Bekannten nicht aus dem Fenster gestoßen und die Vergewaltigung könne nicht bewiesen werden, sagte die Verteidigerin dem SWR.
Elf Jahre Haft: Angeklagter war voll schuldfähig
Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Weitere Gründe, das Strafmaß zu mildern, sah der Richter nicht. Er habe weder eine psychische Erkrankung noch eine Suchterkrankung. Auch die vorher genommenen Drogen hätten den 30-Jährigen nicht in einen beachtlichen Rauschzustand versetzt. Er sei zielgerichtet vorgegangen. Bei der Vergewaltigung sei es ihm egal gewesen, dass sein Bekannter schwer verletzt war und Passanten ihn aufhalten wollten.
In seinem Schlusswort richtete sich der Richter direkt an den Angeklagten: "Ich wünsche Ihnen, dass Sie Sozialtherapie machen und die anderen therapeutischen Angebote nutzen, die man Ihnen im Gefängnis anbietet."