Tübinger Landgericht folgt Ansicht der Verteidigung

Ehefrau mit Cuttermesser am Hals verletzt: Mann wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt

Das Landgericht Tübingen hat den 39-Jährigen zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er sich wegen Alkoholproblemen in Behandlung begeben.

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Stand

Von Autor/in Judith Hüwelmeier

Das Landgericht Tübingen hat einen 39-jährigen Mann aus Rottenburg (Kreis Tübingen) wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Strafe: Ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann seine Ehefrau mit der Klinge eines Cuttermessers am Hals verletzt hat. Angeklagt war der Mann wegen versuchten Totschlags. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass er nicht die Absicht hatte, seine Frau zu töten.

Mann verletzte sich zuerst selbst - dann seine Ehefrau

Das Gericht folgt damit der Ansicht der Verteidigung. Der Mann war zur Tatzeit psychisch stark belastet und hatte Suizidgedanken, so der Vorsitzende Richter. Außerdem war er alkoholisch enthemmt, als er sich im Juli vergangenen Jahres mit der Klinge eines Cuttersmessers in Badezimmer zurückzog, um sich selbst einen Schnitt am Arm zuzufügen.

Das sollte ein Hilferuf an seine Frau sein. Sie habe seine Suizidabsichten jedoch nicht ernst genommen. Um zu verdeutlichen, wie ernst es ihm war, habe der 39-Jährige die Klinge an den Hals seiner Frau gehalten und eine Schnittbewegung ausgeführt, schildert der Richter den Tathergang.

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Tübinger Gericht urteilt: Keine Tötungsabsicht mit Cuttermesser

Der Ehemann habe eine Körperverletzung billigend in Kauf genommen, jedoch nicht die Absicht gehabt, seine Frau zu töten, so das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis gefordert, sie sah einen bedingten Tötungsvorsatz als erfüllt an. Dem folgt das Gericht nicht. Der Schnitt sei zwar am Hals gewesen, jedoch von geringer Intensität. "Hätten Sie einen Tötungsvorsatz gehabt, hätte es nahe gelegen, dass Sie sich des griffbereiten Einhandmessers bedient hätten", so der Richter. Das Messer trug der 39-Jährige zur Tatzeit in seiner Hosentasche.

Therapie gegen Alkoholprobleme

Begünstigend wertet das Gericht unter anderem, dass der Mann die Tat eingeräumt und Reue gezeigt hat. Er habe schon vor der Tat erkannt, dass es mit seinem Leben so nicht weitergehen könne, so der Richter. Der Angeklagte sei in Kontakt mit einer Suchtberatung, eine stationäre Therapie ist beantragt. Die Therapie und ein Training gegen häusliche Gewalt sind Teil der Bewährungsauflagen.

Das Landgericht Tübingen von außen. Ein 39-Jähriger stand vor Gericht. Er hatte seine Ehefrau mit einem Cuttermesser verletzt.
Mit einem Cuttermesser die Ehefrau attackiert: Das Landgericht Tübingen hat einen 39-jährigen Mann aus Rottenburg (Kreis Tübingen) wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Häufiger Streit mit Ehefrau

Der Beschuldigte hatte zu Beginn der Verhandlung von Depressionen und Problemen mit Alkohol berichtet. Kurz vor der Tat hatte er seinen Job verloren. Das Verhältnis zu seiner Ehefrau sei zuletzt eine "On-Off-Beziehung" mit vielen Streitereien gewesen, bei denen oft die Polizei gekommen sei. Die Ehefrau sagte vor Gericht nicht aus, hatte jedoch einen Brief an den Verteidiger ihres Mannes geschrieben, den der Richter mit ihrem Einverständnis vorlas. In diesem schreibt sie, dass sie und ihr Mann sich versöhnt hätten. Sie beobachtete den Prozess auf der Zuschauerbank.

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Autor/in
Judith Hüwelmeier
Judith Hüwelmeier ist Reporterin für Hörfunk, Online und Fernsehen beim SWR im Studio Tübingen.

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