Eine Richterin und zwei Justizangestellte aus dem Landgerichtsbezirk Ulm stehen im Verdacht, das Dienstgeheimnis verletzt beziehungsweise dazu angestiftet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn ermittelt in drei Fällen, an denen immer mindestens zwei der angeklagten Justizangehörigen beteiligt waren. In einem der Vorwürfe geht es zusätzlich um Bestechung. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat aus Neutralitätsgründen die Ermittlungen übernommen.
Vorwurf gegen Richterin: Verletzung des Dienstgeheimnisses
Eine 37 Jahre alte Justizangestellte soll im Dezember 2023 unter Vortäuschen eines dienstlichen Grundes eine 36-jährige Richterin und eine 29 Jahre alte Justizangestellte um Informationen gebeten haben. Sie habe herausfinden wollen, ob gegen ihren damaligen Freund und dessen Bruder Haftbefehle bestünden.
Als Gegenleistung soll die 37-Jährige der Richterin eine Einladung zum Essen angeboten haben. Diese Einladung soll die Richterin mit der Auskunft, dass es keine Haftbefehle gebe, auch angenommen haben.
Weitere Fälle im Fokus der Staatsanwaltschaft Heilbronn
Dieselbe Richterin soll schon zuvor im Oktober 2022 die 29-jährige Justizangestellte darin bestärkt haben, ohne dienstliche Anweisung Melderegisterabfragen zu machen und diese an sie weiterzugeben.
In einem weiteren Fall im Juli 2024 soll wiederum die Richterin ohne dienstlichen Anlass Auskunft über ein anhängiges Strafverfahren an die 29-jährige Justizangestellte weitergegeben haben, die zu dem Zeitpunkt in Elternzeit war. Das Strafverfahren soll eine Person betroffen haben, die in einem Streit mit einem Familienangehörigen der Justizangestellten gewesen sein soll.
Justizangehörige im Bezirk des Landgerichts Ulm beschäftigt
Die drei Angeklagten waren zeitweise am selben Amtsgericht beschäftigt, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Ob es sich dabei um das Amtsgericht Ulm, Ehingen, Göppingen oder Geislingen handelt, möchte die Staatsanwaltschaft Heilbronn nicht preisgeben. Beim Fall im Dezember 2023 war die 37-jährige Justizangestellte allerdings für eine Staatsanwaltschaft tätig.
Die Liste der verschiedenen Vorwürfe gegen die Justizangehörigen ist lang. Sie reicht von Verletzung des Dienstgeheimnisses über Bestechlichkeit und Bestechung bis hin zur Verletzung von Privatgeheimnissen. Ob ein Hauptverfahren eröffnet wird, entscheidet das Landgericht Ulm. Die Angeklagten sind derzeit auf freiem Fuß.