Ein Koranlehrer soll seine Autorität missbraucht und Jungen in einem Schülerwohnheim sexuell missbraucht haben. Am Landgericht Ellwangen hat sich der 35-jährige Angeklagte zu den Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen geäußert. Dabei ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Das hatte die Verteidigung beantragt, da es um intime Details aus dem Sexualleben des Mannes gehe.
Dem islamischen Lehrer (Hodscha) wird vorgeworfen, über Jahre hinweg acht Jungen in seiner Obhut missbraucht zu haben. Der Angeklagte wird beschuldigt, seine Opfer zum Teil vergewaltigt zu haben. Viele der 26 Taten passierten laut Staatsanwaltschaft in einem islamischen Schülerwohnheim in Giengen an der Brenz (Kreis Heidenheim). Eine Tat soll in Stuttgart stattgefunden haben, weitere bei einer gemeinsamen Reise nach Paris.
Missbrauch oft nachts in seinem Büro
Laut Anklageschrift sind insgesamt acht Jungen betroffen. Die Opfer waren demzufolge zwischen 12 und 17 Jahre alt. In der fast einstündigen Verlesung der Anklage wurde deutlich, dass die meisten der Taten im Büro des Mannes in dem Giengener Wohnheim passierten.
Der 35-Jährige sei häufig nach demselben Schema vorgegangen. Demnach habe er nachts seine Opfer in sein Büro gerufen, unter dem Vorwand, einen Film zu schauen. Dabei soll er die Jungen zu Massagen überredet haben, die in sexuellen Handlungen mündeten.
Wehrte sich eines der Opfer, habe er Gewalt angewendet, so die Anklage. Die Vorwürfe reichen von schwerem sexuellen Missbrauch bis hin zu Vergewaltigung. Der Angeklagte soll seine Funktion als sogenannter Hodscha, als Religionsgelehrter und Betreuer, ausgenutzt haben.
Weiterer Vorwurf der Körperverletzung
Der Mann ist außerdem wegen Körperverletzung angeklagt. Er soll Opfer in den Schwitzkasten genommen und gewürgt haben, teils bis zur Bewusstlosigkeit. Der gelernte Erzieher soll den Jungen laut Anklage Schmerzen zugefügt und sich daran belustigt haben. Er soll sein Handy und einen Schlüsselbund nach ihnen geworfen haben.
Der Angeklagte soll im weiteren Verlauf des Prozesses noch einmal nichtöffentlich vernommen werden. Dann will das Gericht entscheiden, ob es auf die Aussagen der Opfer verzichten kann.
Anzeige gegen den Angeklagten hatte der Leiter des Wohnheims erstattet, der von einer besorgten Mutter kontaktiert worden war. Es sei um eine verdächtige Whatsapp-Nachricht auf dem Handy des Sohnes gegangen, die er an die Polizei weitergeleitet habe, sagte er vor Gericht.
Für den Prozess sind acht Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil könnte im Mai fallen.