Selten sind die Plätze der Prozessbeteiligten vor Gericht so voll besetzt wie an diesem Freitagnachmittag: Jeweils vier Personen in dunklen Anzügen und Anwaltsroben sitzen sich im Saal 2013 des Ulmer Landgerichts gegenüber. Die Stimmung ist angespannt. Was vermeintlich klein begann, führte zu einem Streit um Mietschulden in Millionenhöhe. Der wird seit Freitag vor dem Landgericht Ulm verhandelt.
Geklagt hat die Ulmer Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft (UWS), der das Hotelgebäude gehört. Und zwar gegen die Intercity Hotel GmbH, die das Hotel am Ulmer Hauptbahnhof betreibt. Und das mittlerweile seit mehr als drei Jahren geschlossen ist - und seit eineinhalb Jahren keine Miete mehr zahlt.
IntercityHotel Ulm: Mietschulden von mehr als einer Million Euro
Vor Gericht dreht sich zunächst alles um den schicksalhaften Tag im Dezember 2022. Nur wenige Wochen zuvor hatte das IntercityHotel noch sein 30-jähriges Bestehen gefeiert. Doch kurz vor Weihnachten musste der Hotelbetrieb wegen eines Wasserschadens überraschend eingestellt werden - viele Angestellte wurden vorzeitig in den Weihnachtsurlaub geschickt.
Mehrere Rohrbrüche und eine ausfallende Heizung
Auslöser war wohl ein Defekt an einem Dampfventil, der weitreichende Schäden nach sich zog: Es kam zu mehreren Rohrbrüchen, die Heizung fiel vollständig aus. In der Folge mussten Möbel entsorgt, Wände geöffnet und Böden entfernt werden.
Zunächst war von einer Schließzeit von etwa zwei Monaten die Rede - doch dann wurde ein möglicher Eröffnungstermin immer weiter nach hinten geschoben, bis schließlich Funkstille eintrat. Weder das Hotel noch die UWS wollten sich zu dem Thema äußern. Bis heute ist das 135-Zimmer-Haus geschlossen.
Betreiber: Erhebliche Mängel am Mietobjekt
Das Hotel hörte ab Juni 2024 auf, seine monatliche Miete in Höhe von über 170.000 Euro zu bezahlen. Die Betreiber begründen das mit den erheblichen Mängeln am Mietobjekt. Durch den massiven Wasserschaden sei kein Hotelbetrieb mehr möglich gewesen.
UWS erhebt schwere Vorwürfe
Die UWS sieht jedoch keine Grundlage für eine Mietminderung. Denn laut Mietvertrag ist das Hotel für die Heizungsanlage zuständig. Und diese Anlage hatte den Wasserschaden wohl ausgelöst. Die UWS wirft dem Hotel vor, dass der Schaden durch ein falsch eingebautes Dampfventil entstanden sei.
Außerdem sagten die Vertreter der Wohnungsgesellschaft vor Gericht, dass Mängel am Dampfventil, die bereits 2018 und 2019 im Hotel festgestellt worden waren, nicht ordnungsgemäß gemeldet und vor allem auch nicht behoben worden seien.
Die Instandhaltungspflicht sei verletzt worden, eine Mietminderung deswegen ausgeschlossen. Belegen kann die UWS ihre Vorwürfe allerdings vor Gericht nicht.
Es scheint schwierig aufzulösen, auf wen welche Verantwortung fällt.
Ein Zeuge der Fernwärmegesellschaft berichtete von Warnhinweisen bereits 2018 und 2019. Damals seien sicherheitsrelevante Probleme an der Dampfanlage festgestellt worden. Ob diese behoben wurden, habe man allerdings nicht kontrolliert. An ein konkret falsch eingebautes Ventil konnte sich der Zeuge nicht erinnern. Zudem erklärte er, das Ventil würde selbst falsch eingebaut noch funktionieren - nur schlechter.
Ein weiterer Zeuge, ein Elektrotechniker, der nach dem Schaden im Frühjahr 2023 die Heizungsanlage kontrollierte, spekulierte vor Gericht, dass etwas an der Anlage manipuliert worden sein könnte und deshalb trotz erhöhter Temperatur die Sicherheitsmechanismen nicht griffen. Belegen konnte er das aber nicht.
Keine Einigung im Rechtsstreit um IntercityHotel Ulm
Vor Gericht ist viel gefachsimpelt worden. Zwei Zeugen wurden lange und ausführlich befragt. Ohne ein klares Ergebnis. "Es scheint schwierig aufzulösen, auf wen welche Verantwortung fällt", fasste der Vorsitzende Richter Manfred Schmidt den ersten Prozesstag zusammen.
Eine Einigung ist nicht in Sicht. Bis Ende Februar haben beide Parteien Zeit, schriftlich Stellung zu den neuen Erkenntnissen zu nehmen. Dann wird es wohl einen weiteren Prozesstag geben.