Urteil am Landgericht Ulm

29-Jähriger muss wegen Zwangsprostitution sechs Jahre in Haft

Sechs Jahre Haft - so lautet das Urteil gegen einen 29-Jährigen im Prozess Zwangsprostitution vor dem Ulmer Landgericht. Der Mann hatte eine Frau zum Sex mit anderen Männern gezwungen.

Teilen

Stand

Von Autor/in Rainer Schlenz

Er stahl eine Identität, lockte eine junge Frau per Dating-App und überwachte 50 Sex-Dates: Jetzt muss ein 29-jähriger Mann für sechs Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Ulm hat ihn wegen schwerer Zwangsprostitution und Zuhälterei am Dienstag zu dieser Haftstrafe verurteilt. In das Gesamturteil fließen auch Strafen aus früheren Verfahren ein.

Der 29-Jährige hat seine Internetbekanntschaft dazu gebracht, mehr als 50 Mal Sex gegen Geld mit Fremden zu haben. Dabei hat er als Zuhälter nicht nur eine Internetseite und viele Dates für die junge Frau organisiert. Er überwachte die Treffen auch.

Komplexes Lügengeflecht

Um die Frau gefügig zu machen, hat der Verurteilte ein komplexes Lügengeflecht gesponnen. Im September 2020 hat er sie über eine Dating-App kennengelernt. Statt sich unter seinem echten Namen vorzustellen, hat er sich für jemanden ausgegeben, den er während eines Urlaubs kennengelernt hatte.

Von seinem Onlineflirt verlangte der Mann ziemlich schnell Sex mit anderen Männern gegen Geld - und mit einem vermeintlichen Freund. Vor der jungen Frau gab sich der Angeklagte bei einem Treffen in Ulm dann als dieser Freund aus.

Von harmlosen Treffen zur Zwangsprostitution

Man habe sich zunächst nur zum Kaffeetrinken getroffen, sagte der 29-Jährige während des Prozesses. So geht es aus einem Bericht der dpa hervor. Bald habe er gefragt, ob sie bereit wäre Geschlechtsverkehr auch mit anderen auszuüben, gegen ein bestimmtes Geld. Die Frau habe zugestimmt, so die Darstellung des 29-Jährigen. Dabei hat er die junge Frau in dem Glauben gelassen, er würde das eingenommene Geld ihrem eigentlichen Internetflirt übergeben, damit dieser angebliche Schulden begleichen könne.

Der 29-Jährige hat auf einer Internetseite einen Account für sie erstellt und verwaltet. Etwa eineinhalb Jahre lang hat er laut Urteil Dates mit Freiern vereinbart und den Sex überwacht. Das komplette Geld - etwa 4.000 Euro pro Monat - hat der Mann für sich behalten. Maximal 40 Euro Spritgeld soll die Frau bekommen haben. 

Als die Frau nicht mehr wollte, hat ihr vermeintlicher Onlineflirt mit Trennung gedroht. Außerdem wollte er die Frau bei ihrem Arbeitgeber und ihrer Familie auffliegen lassen.

Richter betont "Skrupellosigkeit" der Tat

50.000 Chatnachrichten belegen laut Gericht die Anschuldigungen des Opfers, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagte. Die Treffen sollen sich in einer gemieteten Ferienwohnung und billigen Hotels abgespielt haben. Ihre Freier musste sie auch mit Fieber und Schmerzen bedienen - in drei Fällen ohne Kondom.

Der Richter betonte am Dienstag in seiner Urteilsbegründung die Skrupellosigkeit der Tat. Der 29-Jährige muss nicht nur sechs Jahre in Haft. Das Gericht ordnete zudem an, dass bei ihm 30.000 Euro eingezogen werden.

Trier

Ermittlungen werden schwieriger Zwangsprostitution: Wie die Polizei Trier gegen Menschenhändler vorgeht

Auch in der Region Trier werden Frauen Opfer von Menschenhändlern. Die Fälle aufzudecken, ist aber nicht leicht. Auch, weil sich Prostitution zunehmend im Verborgenen abspielt.

SWR4 RP am Morgen SWR4 Rheinland-Pfalz

Karlsruhe

Werden Probleme dadurch gelöst? Wegen krimineller Strukturen: Straßenprostitution ist in Karlsruhe seit Freitag verboten

In Karlsruhe gilt seit Freitag für das gesamte Stadtgebiet ein Verbot der Straßenprostitution. Die Stadt versucht damit, Menschenhandel und Zwangsprostitution einzudämmen.

SWR4 BW am Morgen SWR4 Baden-Württemberg

Tübingen

Prozess am Landgericht Tübingen zuende Urteil wegen Zwangsprostitution: Mann aus Reutlingen muss mehrere Jahre hinter Gitter

Das Landgericht Tübingen hat einen Mann wegen schwerer Zwangsprostitution verurteilt. Der 41-jährige Reutlinger muss für sechs Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

SWR4 am Freitag SWR4

Stuttgart

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen Altenpflegerin statt Sexarbeiterin in Stuttgart: Wie Joy der Zwangsprostitution entkam

Mit falschen Versprechungen wurde Joy nach Europa gelockt. Dort erwarteten sie Gewalt und Zwangsprostitution. Jetzt lebt und arbeitet die Nigerianerin in Stuttgart.

SWR4 am Montag SWR4

Reutlingen

Prozess am Landgericht Tübingen Schwerer Fall von Zwangsprostitution: Ehefrau belastet Ehemann

Ein Mann aus Reutlingen soll ein Mädchen zum Sex gegen Geld mit anderen Männern gezwungen haben. Im Prozess schweigt er zu den Vorwürfen. Aber seine mitangeklagte Frau sagt aus.

SWR4 am Dienstag SWR4

Erstmals publiziert am
Stand
Autor/in
Rainer Schlenz
Rainer Schlenz