Ein 23-Jähriger, der 2025 innerhalb eines halben Jahres zwei Mal einen jungen Mann in Schwäbisch Gmünd angegriffen hat, muss wegen gefährlicher Körperverletzung für drei Jahre und drei Monate in Haft. Im Februar 2025 griff der Verurteilte einen anderen Mann mit einem Messer an, im Juli 2025 dann mit einer Schusswaffe. Verurteilt wurde er aber nur für eine der Taten.
Erst Messer, dann Schusswaffe: Verurteilter greift Mann zwei Mal an
Die erste Auseinandersetzung fand vergangenen Winter statt: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er einen damals 24-Jährigen bei einem Streit in der Gmünder Innenstadt mit einem Messer eine 20 Zentimeter lange Schnittwunde zugefügt haben soll.
Am Abend des 27. Juli 2025 trafen die beiden Männer dann erneut aufeinander. Dieses Mal schoss der Verurteilte auf das Opfer mit einer Waffe. Die Kugel traf den jungen Mann im Herzbereich und verletzte ihn lebensgefährlich.
Gericht spricht Täter von versuchtem Totschlag frei
Der Angeklagte hatte während des Prozesses beide Taten eingeräumt. Er habe den Mann mit seinem Schuss aber nicht töten wollen. Und er habe die Waffe aus Panik gezogen, nachdem ihn das spätere Opfer und ein weiterer Mann mit Messern bedroht hätten.
Für diese Tat war der Angreifer wegen versuchten Totschlags angeklagt. Die Richter konnten jedoch eine Notwehr-Situation nicht ausschließen und sprachen den Mann für diese Tat frei. Das bestätigte das Landgericht Ellwangen dem SWR.
Angeblich keine Tötungsabsicht Versuchter Totschlag in Schwäbisch Gmünd: Angeklagter gibt Schießen und Stechen zu
Wegen versuchten Totschlags muss sich ein 23-Jähriger vor dem Landgericht Ellwangen verantworten. Den Einsatz von Messer und Handfeuerwaffe gibt der Gmünder zu. Die Tötungsabsicht nicht.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren für beide Taten gefordert. Die Verteidigung wollte für den Messerangriff eine Bewährungsstrafe und für den Schuss einen Freispruch. Dem folgte das Gericht in Teilen und verurteilte ihn zu drei Jahren und drei Monaten Haft für den Messerangriff.
Der Prozess vor dem Landgericht Ellwangen zog sich über drei Verhandlungstage, es waren 17 Zeugen und ein Sachverständiger geladen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Verbindungen zur Spitalhofgang?
Weiterhin unklar ist, ob der Verurteilte in Verbindung zur sogenannten Spitalhofgang steht, einer Gruppe junger Männer in Schwäbisch Gmünd, die immer wieder mit Gewalttaten in Verbindung gebracht wird.
Prozess wegen versuchten Totschlags am Landgericht Ellwangen Messerangriffe, Schüsse, Machtkämpfe: Wer steckt hinter der Spitalhof-Gang in Schwäbisch Gmünd?
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