Eine Gruppe junger Männer wird in Schwäbisch Gmünd (Ostalbkreis) immer wieder mit Gewalttaten in Verbindung gebracht. Die sogenannte "Spitalhof-Gang". Wobei nach wie vor unklar ist: Wer steckt hinter dieser mysteriösen Gruppierung? Und warum spielt ihr Name eine wiederkehrende Rolle in Prozessen vor dem Ellwanger Landgericht?
Spitalhof-Gang: Ein Name, ein Ort und viele Fragen
Zwischen 2019 und 2023 soll die "Spitalhof-Gang" für rund 35 Gewalttaten verantwortlich gewesen sein - darunter vor allem Messerstechereien und gefährliche Körperverletzungen. Das gaben Polizisten während eines früheren Prozesses vor dem Landgericht Ellwangen an, bei dem mutmaßliche Mitglieder der Gang angeklagt waren. Laut den Ermittlern soll die Gruppe aus etwa 25 jungen Männern bestehen, die als gewaltbereit gelten. Beweise für die Mitgliedschaft in der "Spitalhof-Gang" beziehungsweise für ihre Existenz gibt es allerdings nicht.
Die Bezeichnung "Spitalhof-Gang" geht auf einen vermeintlichen Treffpunkt der Gruppe zurück: den Spitalhof, eine kleine, unscheinbare Fläche nahe des Marktplatzes in Schwäbisch Gmünd. Hier sollen sich die jungen Männer regelmäßig versammelt haben. Doch in mehreren Prozessen wegen Gewalttaten blieb der Begriff schwammig. Nie war klar, ob die Verurteilten einer fest definierten Gang angehörten. Einem Verteidiger zufolge handelt es sich um einen Begriff, der allgemein für gewaltbereite Jugendliche in Schwäbisch Gmünd verwendet wird.
Wohl Mitglieder der "Spitalhof-Gruppe" Messerangriff in Schwäbisch Gmünd: Prozess wegen versuchten Mordes beginnt
Ein 18-Jähriger war bei einem Messerangriff im Juni in Schwäbisch Gmünd lebensgefährlich verletzt worden. Tatverdächtig sind fünf Jugendliche und junge Männer.
Bevorstehender Prozess vor dem Landgericht Ellwangen
Wichtig kann die Frage nach der Existenz der "Spitalhof-Gang" für das Strafmaß im jüngsten Prozess vor dem Landgericht Ellwangen sein, der am Montag begonnen hat. "Bildung einer bewaffneten Gruppe" lautet der entsprechende Anklagepunkt. Angeklagt ist ein 23-Jähriger.
Ende Juli 2025 kommt es in Schwäbisch Gmünd zu einer blutigen Gewalttat: Gegen 22 Uhr wird ein junger Mann an der Ecke Moltkestraße/Leutzestraße niedergeschossen. Die Kugel trifft ihn auf Herzhöhe in die linke Brust und verletzt ihn lebensgefährlich. Drei Tage später stellt sich der mutmaßliche Schütze freiwillig bei der Polizei. Begleitet von seiner Anwältin lässt sich der damals 22-Jährige ohne Widerstand festnehmen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ellwangen und des Polizeipräsidiums Aalen.
Die Gewalttat hat eine Vorgeschichte: Ein knappes halbes Jahr zuvor soll das spätere Opfer laut Anklage abends mit einem anderen Mann in der Schwäbisch Gmünder Innenstadt unterwegs gewesen und auf eine Gruppe von vier Männern getroffen ein. Laut Anklage geraten sie in Streit, irgendwann zieht einer aus der Gruppe ein Messer, sticht auf den damals 24-Jährigen ein und fügt ihm eine circa 20 Zentimeter tiefe Schnittwunde zu. Die Gruppe um den mutmaßlichen Täter flüchtet, zu einer Festnahme kommt es damals nicht. Anlass der Messerattacke soll ein Streit in einer Schwäbisch Gmünder Bar nur wenige Tage zuvor gewesen sein.
Beide Angriffe soll derselbe Täter verübt haben. Seit Montag steht der mittlerweile 23-Jährige vor dem Landgericht Ellwangen. Vorwurf: Versuchter Totschlag. Fünf Verhandlungstage sind angesetzt. Bereits für den Prozessauftakt hatten die Richter zwölf Zeugen geladen, außerdem einen medizinischen Sachverständigen.
Spitalhof-Gang: Markenzeichen Messerangriff?
Zuletzt hatte die "Spitalhof-Gang" bei einem Prozess vor dem Ellwanger Landgericht im Dezember 2024 eine Rolle gespielt. Damals hatte ein 18-Jähriger beim Schwäbisch Gmünder Stadtfest einen Gleichaltrigen mit einem Messer niedergestochen und lebensgefährlich verletzt. Die Richter verurteilten ihn zu fünfeinhalb Jahren Haft wegen versuchten Totschlags. Insgesamt standen fünf junge Männer vor Gericht, die mutmaßlich der Spitalhof-Gang zuzuordnen sind.
Schlagzeilen hatte auch eine Messerstecherei an Halloween 2022 gemacht. Vor einem Schnellimbiss in der Nähe des Kulturzentrums Prediger hatten vier junge Männer auf zwei damals 25- und 20-Jährige zuerst eingeschlagen, dann eingestochen. Zwei der Täter wurden damals wegen gefährlicher Körperverletzung zu Jugendhaftstrafen von je zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.