Im Prozess um einen Messerangriff auf ein vierjähriges Mädchen in Bopfingen (Ostalbkreis) muss die 34-jährige Mutter dauerhaft in die Psychiatrie. Das Urteil des Landgerichts Ellwangen lautet auf Freispruch, weil nicht bewiesen werden kann, dass die Frau bei der Tat schuldfähig war, erklärte ein Gerichtssprecher dem SWR am Donnerstag.
Ein psychiatrisches Gutachten hatte ergeben, dass die Mutter psychisch krank ist. Im Zweifel hatte sie daher ohne Schuld gehandelt, so der Sprecher, da die Tat auf ihre Erkrankung zurückgeführt werden könne. Aus diesem Grund könne sie dafür nicht bestraft werden.
Frau muss dauerhaft in Psychiatrie
Die Frau muss dauerhaft in eine Psychiatrie, weil sie gefährlich für die Allgemeinheit sein könnte. Das Gericht folgte damit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.
Die Frau hatte im Juli 2024 ihre vierjährige Tochter in einem Kinderheim im Bopfinger Stadtteil Unterriffingen lebensgefährlich verletzt. Den Ermittlungen der Polizei zufolge hatte sie in der Toilette des Heims während der Besuchszeit mit einer Schreckschusswaffe auf das Kind geschossen und mit einem Messer eingestochen. Ein Rettungshubschrauber brachte das Mädchen in ein Krankenhaus.
Im Anschluss war die Frau mit einem Auto geflohen, an Bord hatte sie ihren 13-jährigen Sohn.