Ein gewöhnlicher Tunnel unter dem Landtag verbindet das Haus der Abgeordneten mit dem Plenarsaal. Täglich gehen Parlamentarier durch die 136 Meter lange Unterführung schnell und trockenen Fußes zu ihren Büros.
Für die AfD ist damit nun offiziell Schluss. Vor dem höchsten Gericht des Landes erhielt die Partei heute eine Schlappe: Die Abkürzung darf sie nur noch in Ausnahmefällen nutzen. Wie konnte der Streit so eskalieren?
Verfassungsgerichtshof: AfD hat eine wichtige Frist verpasst
Die AfD hat einen entsprechenden Antrag gegen die Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) eingereicht, der vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen wurde. Die Begründung: Die AfD hätte die Beschränkung der Zugangsberechtigung zum Tunnel innerhalb einer sechsmonatigen Frist anfechten müssen - diese sei spätestens im Juni 2024 abgelaufen.
Um das Tunnelverbot nach Ablauf der Frist noch anfechten zu können, hätte sich die Sach- oder Rechtslage ändern müssen - das ist aber aus Sicht des Gerichts nicht der Fall.
Tunnelverbot für die AfD: Ist das gerecht?
Inwieweit die verfassungsmäßigen Rechte der AfD-Abgeordneten durch das Tunnelverbot verletzt werden, ließ das Gericht im Urteil offen. Es äußerte aber Zweifel daran, weil die AfD-Politiker ja weiterhin ungehinderten Zugang zum Landtagsgebäude über den oberirdischen Haupteingang hätten.
Eine "spürbare Beeinträchtigung ihrer Mandatsausübung" durch die allenfalls wenige Minuten längere oberirdische Wegstrecke zwischen ihren Büros und dem Landtag hätten die Antragsteller nicht nachvollziehbar dargelegt.
Die AfD-Parlamentarier sehen sich in ihren Verfassungsrechten verletzt. Der unterirdische Tunnel ermögliche eine schnelle Bewegung zwischen dem Plenarsaal und den Büros im Haus der Abgeordneten. Nun müssen sie meist überirdisch über eine vielbefahrene Straße mit mehreren Ampeln laufen. Die Fraktionsräumlichkeiten der AfD befinden sich in der Urbanstraße.
Sicherheitsvorfall war Auslöser des Streits
Anlass für die verschärften Sicherheitsregeln war ein Vorfall um einen AfD-Abgeordneten, in dessen Büro ein Messer und Munition gefunden worden waren. Seit 2023 gelten daher verschärfte Regeln: Zutritt hat nur noch, wer im Haus der Abgeordneten auch ein Büro hat - also nur CDU und Grüne. Auch Mitarbeitende der Landtagsverwaltung sowie Mitglieder der SPD und FDP dürfen den Gang nicht mehr benutzen. Diese sind aber kaum betroffen, da ihre Büros ohnehin in einem anderen Gebäude am Schlossplatz liegen.