Mit einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg will die AfD-Fraktion Zugang zum Tunnel zwischen Landtagsgebäude und Haus der Abgeordneten erwirken. Nachdem vor zweieinhalb Jahren im Büro des AfD-Abgeordneten Udo Stein Munition und ein Jagdmesser gefunden wurden, hatte das Landtagspräsidium im Juni 2023 den unterirdischen Gang unter der B14 für die Fraktion gesperrt.
Bis heute gibt es nur wenige Ausnahmen mit einer Einbahnstraßenregelung an Plenartagen. Die Fraktion will den ungehinderten Tunnelzugang nun juristisch erkämpfen.
Tunnel-Zugang nach Munitionsfund in AfD-Abgeordnetenbüro beschränkt
Es geht um 136 Meter: So lange ist der Verbindungsgang unter der vierspurigen Bundesstraße 14 in Stuttgart zwischen dem Landtagsgebäude und dem Haus der Abgeordneten. Dort haben die AfD-Landtagsabgeordneten zwar nicht ihre Büros, sie sind allerdings in einem dahinterliegenden Gebäude untergebracht und nutzen den unterirdischen Gang, um trockenen Fußes ins Landtagsgebäude zu kommen.
Inzwischen müssen sie oberirdisch an Fußgängerampeln die vielbefahrene B14 überqueren, denn seit gut zwei Jahren gelten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen. Der Eingang zum Tunnel ist durch eine Glastür gesichert, die nur mit einem elektronischen Schlüssel geöffnet werden kann. Anders als an allen anderen Zugängen zum Landtag gibt es hier keine Pförtner.
Seit Juni 2023 dürfen nur noch Abgeordnete von Grünen und CDU den Tunnel uneingeschränkt benutzen, weil sie im Haus der Abgeordneten ihre Büros haben. Für die Oppositionsparteien SPD, FDP und AfD ist der unterirdische Gang seither dicht. Wobei ihn Parlamentarier von SPD und FDP ohnehin kaum nutzen, weil ihre Büros auf der anderen Seite des Landtags liegen, also Richtung Schlossplatz.
AfD sieht Ungleichbehandlung - Landtag widerspricht
In der mündlichen Verhandlung vor dem baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof hat die AfD eine Ungleichbehandlung sowie eine Verletzung der Abgeordnetenrechte geltend gemacht. Ohne Zugang zum Tunnel sei eine unbeschränkte Fraktionsarbeit nicht möglich. Zumal die Staatsanwaltschaft im Mai 2024 die Ermittlungen gegen den AfD-Abgeordneten Stein eingestellt habe. Es sei nicht vereinbart gewesen, das Sicherheitskonzept in Gänze zu ändern, so der Anwalt der AfD-Fraktion.
Die Landtagsverwaltung hält den Antrag dagegen für unbegründet. Von Willkür und eingeschränkten Abgeordnetenrechten könne keine Rede sein, weil die AfD jederzeit Zugang zum Landtag habe. Außerdem, so argumentierten die Rechtsvertreter des Landtags, gelte das Sicherheitskonzept nicht nur vorübergehend. Man habe nie davon ausgehen können, dass der beschränkte Zugang zum Tunnel zwischen Landtag und Haus der Abgeordneten nur für eine bestimmte Zeit gedacht war.
Streit um Landtags-Tunnel: Entscheidung noch 2025?
Nach der mündlichen Anhörung will der Verfassungsgerichtshof möglicherweise noch in diesem Jahr eine Entscheidung treffen, spätestens im Januar, sagte Präsident Malte Grasshoff. Offen blieb in der Verhandlung allerdings, ob die Klage zu spät eingereicht worden ist und wegen Ablaufs der Frist überhaupt noch zulässig ist. Der Verfassungsgerichtshof gilt als juristischer Hüter der Landesverfassung.