Hochwasser, Chemieunfall, nuklearer Angriff

Warntag mit kleinen Pannen: Warn-Apps und Sirenen schlugen Alarm

Am 11. September sind um 11 Uhr bundesweit Warnkanäle getestet worden. Diese drei Warnstufen gibt es und vor diesen Gefahren wird gewarnt. Kleinere Pannen gab es in Rheinhessen.

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Stand

Von Autor/in Christoph Heck

Eine Warnung vor Gefahren hilft, Menschen zu schützen.

Ein einfacher Satz dient den Katastrophenschützern in Deutschland als Grundsatz für ihre Arbeit. Nur wer vor Gefahren warnt, kann Leben schützen. Zuletzt wurde beispielsweise in RLP vor Starkregenereignissen gewarnt, am 11. September um 11 Uhr schrillten zudem bundesweit testweise Handys und Sirenen.

Zwischenbilanz: Kleinere Pannen in Rheinhessen

Für eine landesweite Bilanz des Warntags sei es noch zu früh, sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Probleme gab es nach Angaben der Feuerwehr allerdings in Mainz und den Landkreisen Mainz-Bingen sowie Alzey-Worms. Dort gaben Sirenen demnach den falschen Warnton ab und signalisierten statt der Entwarnung um 11.45 Uhr ein zweites Mal eine Bevölkerungswarnung.

Die Ursache: An zwei Orten mussten am Anfang des Warntags noch Probleme behoben werden, etwa eine fehlende Programmierung, so ein Feuerwehrsprecher. Bei der Anpassung sei aber ein neuer Fehler entstanden, der den gesamten geplanten Ablauf betraf. Dass so etwas im Ernstfall passiere, sei aber unwahrscheinlich. Speziell für den Warntag wurde demnach ein umfangreicher Ablauf vorprogrammiert, während die Sirenen bei einem tatsächlichen Notfall manuell ausgelöst werden würden.

Kurze Störung im Handynetz

Einen weiteren technischen Zwischenfall gab es beim Handynetz des Montabaurer Telekommunikationsunternehmens 1&1. Unmittelbar nach der Probewarnung sei die Handynutzung kurzzeitig gestört gewesen, hieß es. Die Ursache sei unklar. Aber der Fehler sei schnell behoben worden.

Was passierte beim Warntag am 11. September?

Die Abläufe, die für eine Warnung nötig sind, müssen immer wieder getestet werden. Am Donnerstag war es wieder soweit: Um 11 Uhr heulten vielerorts Sirenen, auch viele Handys gaben schrille Warntöne von sich. Mit der Aktion testeten Bund, Länder und Kommunen gemeinsam ihre Warnsysteme für Krisen- und Katastrophenfälle.

Die Entwarnung erfolgte dann um 11:45 Uhr - mit einer Ausnahme: Über Cell Broadcast gab es nach Angaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wie im vergangenen Jahr nur eine Warnung, aber keine Entwarnung. 

Wie werden wir vor Gefahren gewarnt?

Das BBK hat klar festgelegt, wovor, wie und von wem die Bevölkerung gewarnt wird.

Die drei Warnstufen des BBK

Das Bundesamt hat das Ausmaß und die Dringlichkeit seiner Warnungen in drei Warnstufen unterteilt. Wo genau die Unterschiede liegen, lässt sich am einfachsten durch ein paar Beispiele aus dem Bereich Wetter erklären.

Warnstufe 3 ist beim BBK die niedrigste Warnstufe, auch als Gefahreninformation bezeichnet. Eine konkrete Gefahr für die Bevölkerung besteht dabei "voraussichtlich" nicht.

Auf das Beispiel Wetter gemünzt, heißt das: Der Alltag kann zumindest kurz eingeschränkt werden, wenn Sturmböen oder kurze, starke Regenschauer verursachen, dass irgendwo ein Baum auf die Bahngleise fällt oder eine Unterführung mit Wasser voll läuft.

Warnstufe 2 ist laut BBK eine "amtliche Gefahrenmitteilung", die die "Unversehrheit der Bevölkerung" bedroht. Was hier etwas abstrakt klingt, heißt nichts Anderes, als dass sich Menschen ernsthaft verletzen können, wenn sie die Gefahr nicht ernst nehmen.

Im Hinblick auf das Wetter gehören beispielsweise Orkanböen, starker Schneefall oder Gewitter mit Hagel in diese Warnstufe. Bei diesen Gefahren seien auch erheblich Schäden an der Infrastruktur möglich, wie zum Beispiel Straßen oder Stromleitungen.

Warnstufe 1 ist die höchste Warnstufe und unterscheidet sich sprachlich nur gering von der mittleren Warnstufe. Hier spricht das BBK von einer "amtlichen Gefahrendurchsage", nicht Gefahrenmitteilung.

Auch hier der Blick aufs Wetter: Wind in Orkanstärke oder anhaltender Starkregen, der zu Hochwasser führen kann, gehören zum sogenannten Extremwetter. Wer nicht auf die Warnungen achtet, begibt sich schlimmstenfalls in Lebensgefahr. "Der normale Lebensablauf wird unmöglich", so die Bundesbehörde.

Achtung: Bei den Warnstufen des BBK ist die Warnstufe 1 die höchste Stufe. Beim Deutschen Wetterdienst hingegen ist die Warnstufe 1 die niedrigste Stufe, Stufe 4 die höchste.

Sicherheit und Bevölkerungsschutz Bundesweiter "Warntag": Diese Handyeinstellungen sind nötig

Am Donnerstagvormittag um 11 Uhr laufen Sirenen an. Handys und Smartphones setzen wegen des Aktionstags eine Warnung ab - wenn sie richtig eingestellt sind. Hier eine Anleitung.

Die wichtigsten Gefahren im Überblick

Hochwasser und Naturgefahren: Neben einem Hochwasser selbst zählen auch Lawinengefahr, Erdbeben oder Sonnenstürme zu den Naturgefahren. Sonnenstürme können im schlimmsten Fall Stromausfälle verursachen. Die Behörden versuchen, frühzeitig vor diesen Gefahren zu warnen. Jedoch schränkt das BBK ein: "Wann und wo zum Beispiel ein Erdbeben auftritt, kann man selten vorhersagen."

Extrem-Wetterereignisse: Dazu zählen schwere Stürme, starke Schnee- und Regenfälle, Hagel, schwere Gewitter, Hitze- und Kältewellen, UV-Strahlung oder Sturmfluten. Die Herausforderung für die Wetterexperten: Einige Stürme lassen sich mehrere Tage im Voraus erkennen, Tornados oft nur wenige Minuten.

Feuer: Neben Wetterereignissen wohl einer der häufigsten Gründe, weswegen gewarnt wird: Wenn bei einem Brand ein größerer Bereich betroffen ist, Gebäude aus Sicherheit evakuiert werden müssen oder Anwohner wegen Rauchgasen Fenster und Türen besser geschlossen halten.

Am 22.6.2013 war in einer Lagerhalle auf der Parkinsel in Ludwigshafen ein Großbrand ausgebrochen.
Im Juni 2013 gab es einen Großbrand auf der Parkinsel in Ludwigshafen - der Rauch zog auch nach Mannheim. Bei solchen Katatstrophen ist es wichtig, dass alle Bürger schnell informiert werden, sagen Feuerwehr-Experten. Denn Rauch- oder Giftwolken kennen keine Stadt- oder Landesgrenzen.

Stromausfall: Ein andauernder Stromausfall kann nicht nur für private Haushalte zu einem ernsthaften Problem werden. Davon wären auch Tankstellen, Supermärkte, Banken, Ampeln, Aufzüge oder Telefonnetze betroffen. Warnungen des BBK erhält die Bevölkerung dann vor allem über batteriebetriebene oder Kurbel-Radios sowie über das Autoradio.

Ausfall der Versorgung: Ein Ausfall von Strom, Gas, Fernwärme, Mobilfunknetz, Trinkwasser- oder Abwasserversorgung kann den Alltag massiv beeinflussen. Notsysteme in wichtigen öffentlichen Einrichtungen, beispielsweise Krankenhäusern, sollen eine mögliche Versorgungslücke zumindest kurzzeitig überbrücken.

Chemieunfälle: Deutschland ist ein großer Industriestandort, dazu gehört unter anderem die BASF in Ludwigshafen. Das Chemie-Unternehmen muss eine eigene Betriebsfeuerwehr vorhalten und die Anwohner sofort informieren, falls bei einem Unfall Stoffe freigesetzt wurden oder werden, die für die Gesundheit gefährlich werden können.

Waffengewalt und Angriffe: Hierunter versteht man, wenn Menschen oder die öffentliche Ordnung gezielt angegriffen werden. Das kann ein bewaffneter Angriff sein, wie zum Beispiel ein Amoklauf. Doch auch ein Cyber-Angriff auf technische Systeme könnte Auslöser für eine Warnung sein. Das BBK bezeichnet sie als "seltene, aber sehr zeitkritische Ereignisse".

Krankheitserreger: Bakterien, Viren, Pilze oder biologische Gifte können nicht nur die Gesundheit von Menschen, sondern auch von Tieren gefährden und Krankheiten, Epidemien, Pandemien oder Seuchen auslösen. Das BBK nutzt die Warnung in solch einem Fall auch, um behördliche Anordnungen zu kommunizieren.

Radioaktivität: Hier bezieht sich die Warnung auf Unfälle in Kernkraftwerken oder Angriffe mit Nuklearwaffen, wodurch radioaktive Strahlung freigesetzt werden kann. Eine Warnung müsse in solch einem seltenen Fall sehr genau, verlässlich, transparent und rechtzeitig herausgegeben werden.

Sirenen, Apps & Co. - so warnen die Katastrophenschützer

Die Katastrophenschützer haben verschiedene Möglichkeiten, die Bevölkerung vor einer Gefahr zu warnen. Jede Technik hat Vor-, aber auch Nachteile. Sirenen können eine Warnung zwar großflächig und lautstark verbreiten, aber der Signalton enthält keine detaillierten Informationen zur Gefahrenlage. Deswegen nutzt das Warnsystem des BBK möglichst viele Kanäle, um im Ernstfall zu warnen. Eine Übersicht zu den verschiedenen Möglichkeiten gibt es hier:

Diese Einrichtungen entscheiden über die Warnungen

Die Warnmeldungen werden in Deutschland nicht zentral gesteuert. Im Gegenteil: Für die verschiedenen Gefahren gibt es nach Angaben des BBK auch verschiedene Zuständigkeiten. Zum Beispiel sind für "klassische Warnungen" im Katastrophenschutz - also Feuer, Sturmschäden oder Bombenentschärfungen - die Katastrophenschutzbehörden der Länder und Kommunen zuständig. Entsprechend würde eine Stadt vor einer Bombenentschärfung auf ihrem Gebiet, oder ein Landkreis vor einem Waldbrand im Kreisgebiet warnen.  

Rheinland-Pfalz

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Cell-Broadcast: Wie muss ich mein Handy einstellen?

Noch ein wichtiges Update zum Warntag: Falls ihr das letzte Mal keine Mitteilung übers Handy oder Cell Broadcast bekommen habt, haben wir hier die Schritte für die Einstellungen zusammengefasst: 
 
iOS:
1. Gehe in den Einstellungen auf "Mitteilungen"
2. Scrolle bis nach unten zu "Cell Broadcast-Warnungen"
3. Aktiviere alle Optionen (Extreme Gefahr, Gefahreninformation, Testwarnungen) 
 
Android:   
1. Gehe in den Einstellungen auf "Passwörter und Sicherheit"
2. Wähle "Notfallbenachrichtigungen"
3. Aktiviere alle Notfallbenachrichtigungen

BBK stellt die Technik - Regionen verschicken Warnungen

"Die zuständigen Personen am Ort des Geschehens entscheiden, wann, ob und mit welcher Dringlichkeit und über welche Warnkanäle gewarnt wird", so eine Sprecherin der Bundesbehörde auf SWR-Nachfrage. "Wir stellen dafür unser System zur Verfügung." Für Wetterwarnungen sei der Deutsche Wetterdienst (DWD) zuständig, für Hochwasserwarnungen die jeweilige Hochwasserzentrale des betroffenen Bundeslandes.

Das betrifft auch polizeiliche Warnmeldungen: Die jeweils zuständige Polizeibehörde vor Ort entscheidet selbstständig, in welchem Umfang, Umkreis und wann die Bevölkerung vor einer Gefahr gewarnt werden soll.

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Autor/in
Christoph Heck
Bild von Christoph Heck, Redakteur bei SWR Aktuell Online RP

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