Der Bundesrat hat die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende wieder auf den Weg gebracht. Er hat am Freitag beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf an den Bundestag zu überweisen. Der muss sich nun erneut damit beschäftigen.
Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat den Vorschlag eingebracht, mit dem Bruch der Ampel-Regierung wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf jedoch nicht verabschiedet. Unter den Befürwortern der Reform sind auch der baden-württembergische Landesgesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) sowie sein rheinland-pfälzischer Amtskollege Clemens Hoch (SPD).
Organspende: Was ist die Widerspruchslösung?
Neben Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hatten sich auch Nordrhein-Westfalen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen für die Reform der Organspende ausgesprochen.
Das Ziel ist die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung. Das bedeutet, dass jeder Bürger oder jede Bürgerin potenziell als Organspender angesehen wird. Es sei denn, die Person hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen. Bislang ist die Entnahme der Organe nur dann möglich, wenn der oder die Betroffene vorher ausdrücklich zugestimmt hat.
Organspenden scheitern oft an fehlender Zustimmung
Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums stehen in Deutschland rund 8.300 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für ein neues Organ. Dem baden-württembergischen Gesundheitsministerium zufolge sprechen sich rund 80 Prozent der Menschen in Umfragen zwar für eine Organspende aus. Allerdings scheiterten die Spenden letztendlich daran, dass der Wunsch der Patienten zum Todeszeitpunkt nicht bekannt ist.
So sei dieser in Baden-Württemberg zuletzt nur bei 35 Prozent der Betroffenen bekannt gewesen. Lediglich 15 hätten eine schriftliche Willenserklärung abgegeben.
BW-Gesundheitsminister: Reform des Transplantationsgesetzes könnte Trendwende einleiten
"Es überrascht mich leider nicht, dass auch im vergangenen Jahr über die Hälfte der möglichen Organspenden daran scheiterte, dass es an einer Zustimmung fehlte", sagte BW-Gesundheitsminister Lucha auf SWR-Anfrage. Er bedauere es sehr, dass die Bemühungen für die Einführung in der vergangenen Legislaturperiode des Bundestags nicht zum Ziel geführt hätten.
An der Dringlichkeit einer Gesetzesänderung habe sich nichts geändert, so Lucha weiter. Weiterhin versterben viele Patientinnen und Patienten, deren Leben mit einer Organtransplantation hätte gerettet werden können. "Die in der letzten Legislaturperiode angestoßene Reform des Transplantationsgesetzes könnte endlich die Trendwende einleiten - hin zu einer Kultur der Organspende."
RLP-Gesundheitsminister: Möglichkeit zur Überkreuzspende prüfen
Auch der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) spricht sich für die Einführung der Widerspruchslösung aus. "Jeder Mensch hat selbstverständlich das Recht, 'Nein' zur Organspende zu sagen. Aber wer nicht aktiv widerspricht, kann helfen, Leben zu retten", so der Minister in einer Pressemitteilung.
Im Zuge einer möglichen Reform des Transplantationsgesetzes soll laut Hoch auch die Möglichkeit der sogenannten Überkreuzspende geprüft werden. Bei dieser Form der Lebendorganspende wird nicht an einen nahen Angehörigen, sondern an einen besser passenden, fremden Empfänger gespendet. Der eigene Angehörige erhält dann wiederum ein passendes Organ von einem anderen, fremden Spender. Bisher sind Lebendorganspenden, etwa bei der Nierentransplantation, nur dann erlaubt, wenn sich Spender und Empfänger als Ehepartner oder Verwandte besonders nahe stehen. Eine Neuregelung würde besonders vielen Nierenkranken neue Hoffnung eröffnen, betont der Minister.