Gesetz verabschiedet

Landtag prüft künftig die Verfassungstreue von Mitarbeitern der Fraktionen

Wer im Mainzer Landtag für eine Fraktion arbeiten will, muss künftig zuvor vom Landtagspräsidenten auf seine Zuverlässigkeit überprüft werden.

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Nur wenn der Landtagspräsident nach einer "Zuverlässigkeitsprüfung" keine Bedenken hat, darf eine Person künftig für eine Parlamentsfraktion tätig werden. Das haben die Abgeordneten von Regierung und Opposition im Landtag beschlossen. Die AfD lehnte das Gesetz ab und kritisierte es erneut scharf.

In dem Gesetz heißt es, die Prüfung geschehe "zum Schutz gegen Risiken für die freiheitliche demokratische Grundordnung, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Integrität und Vertrauenswürdigkeit des Landtags Rheinland-Pfalz".

Bei seiner Entscheidung über die Zuverlässigkeit eines Mitarbeiters einer Abgeordneten oder eines Abgeordneten soll sich der Landtagspräsident - derzeit Hendrik Hering (SPD) – auf Auskünfte des Landeskriminalamtes und der Verfassungsschutzbehörde des Landes stützen.

AfD kündigt Klage gegen das Gesetz an

Die AfD kündigte eine Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgericht des Landes an: "Wir halten den Gesetzentwurf im Wesentlichen für verfassungswidrig", sagte der Abgeordnete Damian Lohr. Es handele sich um einen schweren Eingriff in das freie Mandat des Abgeordneten und in das Parteienprivileg.

Bei der ersten Lesung des Gesetzes Mitte Juni hatte es bereits eine heftige Debatte gegeben.

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Der rheinland-pfälzische Landtag hat sich am Donnerstag erstmals mit den Plänen befasst, schärfer gegen Verfassungsfeinde vorzugehen. Die AfD-Fraktion kritisierte das Vorhaben.

Auch neue Regelung zum Alterspräsidenten des Landtags

Am Mittwoch hatte der Landtag den Beschluss gefasst, dass der Alterspräsident künftig nicht mehr der älteste Parlamentarier des Hauses, sondern der mit den meisten Abgeordnetenjahren ist.

Das sieht eine von den Ampelfraktionen sowie der CDU-Fraktion initiierte Änderung der Geschäftsordnung vor. Sie wurde mit den Stimmen dieser vier Fraktionen sowie der parlamentarischen Gruppe der Freien Wähler beschlossen. Die AfD lehnte die Änderung ab. Der Alterspräsident leitet unter anderem konstituierende Sitzungen des Landtags.

"Trauriges Schauspiel" in Erfurt gab den Anstoß

Das "traurige Schauspiel" bei der Eröffnungssitzung im Thüringer Landtag im vergangenen September habe gezeigt, dass Handlungsbedarf bestehe, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Marcus Klein. 

In Erfurt hatte der dortige Alterspräsident Jürgen Treutler von der AfD in der konstituierenden Sitzung weder Wortmeldungen und Anträge noch eine Debatte über die Geschäftsordnung zugelassen. Dem Landtag war es seinerzeit nicht einmal gelungen, seine Beschlussfähigkeit festzustellen. Experten hatten ihm Rechtsbruch und die Missachtung demokratischer Prinzipien vorgeworfen. 

Die Vorgänge in Erfurt seien unwürdig und verwerflich gewesen, sagte Klein. Genau so etwas solle mit der geänderten Geschäftsordnung des rheinland-pfälzischen Landtags verhindert werden.

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