In Rheinland-Pfalz gibt es kein allgemeines Böllerverbot an Silvester, aber bundesgesetzliche Einschränkungen gelten auch hier. Und einige Kommunen treffen eigene Regelungen.
In Rheinland-Pfalz gibt es kein allgemeines Böllerverbot an Silvester, aber bundesgesetzliche Einschränkungen gelten auch hier. Und einige Kommunen treffen eigene Regelungen.