Auf mehr als 1.100 Seiten zitiert der Verfassungsschutz in seinem Gutachten zahlreiche Äußerungen von AfD-Politikern, die als Beleg dafür dienen sollen, dass die Partei unter anderem einen "ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff" vertrete und deshalb nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung vereinbar sei. Es ist eine ausführliche Auflistung von öffentlich zugänglichen Zitaten von AfD-Politikern und -Politikerinnen, die der Verfassungsschutz als ausreichend für die Hochstufung der Partei als "gesichert rechtsextremistisch" ansieht.
Die AfD hatte auf die Einstufung umgehend reagiert und Klage sowie einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Infolgedessen ist die Einstufung zunächst ausgesetzt. Einzusehen ist der zunächst geheim gehaltene Bericht dennoch, verschiedene Medien hatten ihn für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Auch dem SWR liegt der Bericht vor.
Keine Entscheidung über Münzenmaier-Antrag auf Parteitag Wie aus Rheinland-Pfalz die Strippen in der AfD gezogen werden
Bei der AfD gibt es keinen Führungswechsel, das bisherige Duo kann weitermachen - mit einem klaren Mandat. Aber auch ein AfD-Funktionär aus Rheinland-Pfalz will künftig eine entscheidende Rolle in der Partei spielen.
Viele Namen aus Rheinland-Pfalz tauchen im AfD-Gutachten auf
Etwa jeder zweite von den derzeit etwa 20 Amts- und Mandatsträgern der rheinland-pfälzischen AfD ist namentlich in dem Gutachten erwähnt. Dabei geht es um Personen, die im Bundestag, Landtag oder Landesvorstand ein Amt innehaben.
Ein Beispiel: Jan Bollinger ist Landesvorsitzender der AfD in Rheinland-Pfalz. Er wurde in einer Zeitung erwähnt, die der rechtsextremistischen Identitären Bewegung nahesteht. Die entsprechende Passage aus dem Zeitungsartikel zitiert der Verfassungsschutz auszugsweise.
Weitere Politiker aus Rheinland-Pfalz werden namentlich und mehrfach im Gutachten erwähnt, zum Teil mit Zitaten von sehr prägnanten Aussagen. Meist handelt es sich dabei um AfD-Bundestagsabgeordnete.
Die Zitate der AfD-Funktionäre und ihre verfassungsrechtliche Einordnung
Der Verfassungsschutz ordnet die Aussagen aus AfD-Kreisen verschiedenen Themenbereichen zu, etwa als Hinweise auf:
- Verbindungen zu Gruppen, Organisationen oder Einzelpersonen aus dem rechtsextremistischen Spektrum
- Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung
- Unvereinbarkeit mit der Menschenwürde
In diese fallen zum Beispiel fremden- und minderheitenfeindliche Aussagen und auch die Antwort auf die Frage: Wer ist in den Augen der AfD überhaupt Deutsche oder Deutscher? Der AfD wird seit langem vorgeworfen, sie mache einem Unterschied, zwischen Menschen, die schon seit vielen Generationen in Deutschland leben ("ethnische Deutsche") und solchen, die erst vor kurzem die Staatsbürgerschaft erworben ("Passdeutsche") haben.
Um diesem Eindruck entgegenzuwirken, veröffentlichte die AfD 2021 sogar eine "Erklärung zum deutschen Staatsvolk", in der sie behauptete, sie träfe diese Unterscheidung nicht.
Wer das Gutachten liest, bekommt aber einen anderen Eindruck: So vergleicht die aus Rheinland-Pfalz stammende Bundestagsabgeordnete Nicole Höchst Zuwanderer mit invasiven Arten von Tieren und Pflanzen (im Gutachten auf S. 168). Sie schreibt zudem, ihr sei die Brenzligkeit bewusst, Menschen mit Tieren zu vergleichen, wie es die Nazis getan hätten. Und: Nichts läge ihr ferner, als irgendwelche Anleihen beim Nationalsozialismus zu nehmen.
Verfassungsschutz: Nicole Höchst bedient rassistische Argumentationsmuster
Dazu schreibt der Verfassungsschutz: Auch wenn Höchst betont, dass sie keine Anleihen an der Bildsprache des Nationalsozialismus nehmen wolle, bediene sie rassistische Argumentationsmuster. Wer das Gutachten liest, dem muss sich der Eindruck aufdrängen, dass die "Erklärung zum Deutschen Staatsvolk" nur Fassade ist.
Der Verfassungsschutz zitiert Nicole Höchst weiter mit diesen Aussagen: "Deutschland hat kein Problem mit wie auch immer gearteter Fremdenfeindlichkeit, wir haben ein Problem mit feindlichen Fremden". Und weiter: "Wer bemäntelt, verharmlost und das Problem von sich weg weist, liefert in Wahrheit die Bürger ihren Schlächtern aus."
Der Verfassungsschutz ordnet diese Sätze wie folgt ein: Höchst agiere hier in verunglimpfender Weise gegen Migrantinnen und Migranten, indem sie diese kollektiv als "Schlächter" denunziere.
Auch Schattner, Paul und Jungbluth stehen namentlich im Gutachten
Weiter zitiert der Dienst den Bundestagsabgeordneten Bernd Schattner (Wahlkreis Südpfalz), der im Oktober 2022 auf Facebook behauptete: "Messerangriffe gehören quasi zur Tagesordnung." Der Verfassungsschutz schreibt dazu: Schattner spreche tatsachenwidrig von "zigtausenden" Messerangriffen im Zusammenhang mit Zuwanderern. Diese Aussage ziele darauf ab, irrationale Ängste und Ablehnung gegenüber Migranten zu schüren.
Bernd Schattner wird noch an einer weiteren Stelle des Gutachtens mit einer fremdenfeindlichen Aussage zitiert. Nicole Höchst ist mit insgesamt zehn, auch antisemitischen, Zitaten vertreten.
Ebenso wie Höchst vergleicht Landesschatzmeister Kai Uwe Dettmar in einem Post bei Facebook Migranten mit Tieren. Alexander Heppe, Beisitzer im Landesvorstand, findet Erwähnung, weil er im Europawahlkampf 2023 ankündigte, die AfD werde Europa für die Europäer zurückerobern.
Der Koblenzer Landtagsabgeordnete Joachim Paul wird mit einer muslim- und islamfeindlichen Aussage zitiert. Darüber hinaus wird er wegen Verbindungen zu Organisationen der Neuen Rechten in Verbindung erwähnt, ebenso wie der Europaabgeordnete Alexander Jungbluth und der Bundestagsabgeordnete Sebastian Münzenmaier. Alle drei standen der - inzwischen aufgelösten - AfD-Jugendorganisation Junge Alternative nah, wie der Verfassungsschutz in dem Gutachten zeigt. Die Junge Alternative war als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden und vom Verfassungsschutz dementsprechend beobachtet worden.
Münzenmaier zieht als Netzwerker die Strippen
Die AfD Rheinland-Pfalz trägt zu der Beweisführung im Gutachten des Verfassungsschutzes in erheblichem Maße bei. Aber die Bedeutung für das Gutachten liegt nicht nur in den zitierten Äußerungen, sondern auch in der Person des Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier:
Ihm kommt laut Gutachten als stellvertretendem Vorsitzenden der Bundestagsfraktion und Netzwerker eine besondere Rolle in der AfD zu. In Rheinland-Pfalz war er demnach eine der treibenden Kräfte beim Aufbau des "Zentrums Rheinhessen", das als Treffpunkt der rechten Szene fungierte. Diesem kam weit über die Grenzen von Rheinland-Pfalz Bedeutung zu. Unter anderem fanden dort Veranstaltungen der Neuen Rechten statt. Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) sprach Ende 2023 von mutmaßlichen Verbindungen in die verfassungsfeindliche Szene.
Verfassungsschutz sieht Münzenmaier ideologisch nahe bei Höcke
Für den Verfassungsschutz ist Münzenmaier zudem eine zentrale Figur des "solidarisch-patriotischen Lagers" innerhalb der AfD. Diese Strömung soll ideologisch dem thüringischen AfD-Chef Björn Höcke nahestehen, der vom Verfassungsschutz ja schon seit Längerem als Rechtsextremist eingeordnet wird.
Verletzung der Menschenwürde
Es sind aber nicht nur Amts- und Mandatsträger auf Europa-, Bundes-, und Landesebene, die sich in dem Gutachten wiederfinden. Auch die Vorsitzende des AfD-Kreisverbandes Kusel, Alejandra Catalina Monzon, wird erwähnt und zitiert. Sie bezeichnete in einer Wahlkampfrede im Februar 2025 Migranten als "Prädatoren" also Raubtiere, die "uns Frauen als ihre Beute nehmen, unsere friedvollen Männer als schwach verhöhnen, unsere Kinder mobben und im Wahn wahllos jeden abstechen, der zufällig ihren Weg kreuzt."
Der Verfassungsschutz schreibt dazu: Monzon unterstelle Geflüchteten nicht nur eine pauschale Neigung zur Gewalt und stelle sie als unberechenbare Gefahr dar, sondern sie entmenschliche sie durch den Tiervergleich zusätzlich und verletze somit ihre Menschenwürde.
AfD-Verbotsverfahren in RLP - was folgt aus dem Gutachten?
Als Folge des AfD-Gutachtens vom Verfassungsschutz hatten kürzlich unter anderem in Mainz und Hachenburg Demonstranten gefordert, die AfD zu verbieten. Die grüne Landtagsfraktion ist dafür, dass Rheinland-Pfalz darauf hinwirkt, dass der Bundesrat einen entsprechenden Verbotsantrag stellt. Die Landesregierung ist im Moment noch zurückhaltend. Von dort heißt es offiziell, man wolle erstmal die Innenministerkonferenz im Juni abwarten, um möglichst zu einer einheitlichen Linie zu finden.