Landtag stimmt für neue Stelle

Bundesweit einmalig: RLP mit erstem Landesbeauftragten gegen sexualisierte Gewalt an Kindern

In Rheinland-Pfalz wird es erstmals eine oder einen Landesbeauftragten gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen geben. Der Landtag hat einstimmig beschlossen, die bundesweit einmalige Stelle einzurichten.

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Von Autor/in Dirk Rodenkirch

Rheinland-Pfalz sei das erste Bundesland, das eine solche Stelle schaffe, sagte Familienministerin Katharina Binz. Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen sei keine Randerscheinung, so die Grünen-Politikerin. Allein im vergangenen Jahr habe es 790 registrierte Fälle im Land gegeben. Zudem gebe es ein großes Dunkelfeld.

Beauftragter wird Anlaufstelle für Betroffene und Angehörige

Der oder die Landesbeauftragte soll das Thema deshalb aus der Tabuzone holen und vor allem Anlaufstelle für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörigen sein und beispielsweise Hilfe und Nachsorge für Betroffene koordinieren.

Auch Politiker der anderen Fraktionen sprachen im Landtag von einem wichtigen Tag für den Kinderschutz in Rheinland-Pfalz. Cornelia Willius-Senzer von der FDP sagte, das Gesetz sei "der Anfang für mehr Transparenz, mehr Schutz und mehr Prävention". Sexualisierte Gewalt finde unter anderem in Familien, Schulen und Vereinen, aber auch zunehmend im digitalen Raum statt.

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Landesbeauftragtenstelle muss noch besetzt werden

Wer die Stelle der oder des Landesbeauftragten bekommen wird, steht noch nicht fest. Im Gesetz wurde jedoch verankert, dass der Landesrat der Betroffenen bei der Auswahl beteiligt wird. Der Rat soll den oder die Beauftragte künftig auch beraten, so Ministerin Binz. Die Betroffenen sollen demnach an allen Diskussionen zum Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen mitwirken.

Der oder die Landesbeauftragte erhält eine eigene Geschäftsstelle und soll für eine Amtszeit von fünf Jahren berufen werden. Nach der Hälfte der Zeit muss er oder sie dem Parlament einen Bericht vorlegen. "Wir wollen wissen, welche Netzwerke funktionieren und wie Betroffene mit der neuen Anlaufstelle umgehen", sagte Willius-Senzer.

Keine Bearbeitung von Einzelfällen

Die CDU wies daraufhin, dass der Kinderschutz in Rheinland-Pfalz mit dem Gesetz zum Landesbeauftragten noch nicht abschließend geregelt sei. Der CDU-Abgeordnete Michael Wäschenbach forderte, auch die Jugendämter im Land weiter zu stärken, weil im Beauftragtenbüro keine Einzelfälle bearbeitet würden.

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