Das Landgericht in Zweibrücken sieht es als erwiesen an, dass der Mann 2024 und 2025 in sozialen Medien Propaganda und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbreitet hat. Konkret ging es um geteilte Beiträge der schiitischen Terror-Organisation Hisbollah, darunter Bilder der gelben Hisbollah-Fahne, auf der ein Arm zu sehen ist, der ein Maschinengewehr in der Hand hält. In einem Post hatte er nach dem Tod eines Kommandeurs religiöse Texte geteilt, die die Hisbollah als Beschützer von Palästinensern darstellten.
Das Gericht hielt dem Mann zugute, dass er geständig war und sich während des Prozesses von den Inhalten distanzierte. Er hätte wissen müssen, was er da tat, so die Richter. Deshalb verurteilten sie ihn zu einer Geldstrafe von insgesamt 6.300 Euro. Der Angeklagte hat das Urteil bereits angenommen, deshalb ist es rechtskräftig.
Plädoyers: Staatsanwaltschaft forderte 9.000 Euro Geldstrafe
Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. In ihrem Plädoyer am letzten Prozesstag hatte sie dem jetzt Verurteilten zwar angerechnet, dass er während des Prozesses offen und geständig war. Er habe aber Grenzen überschritten. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte der Mann die Propaganda der Hisbollah erkennen müssen - gerade aufgrund seiner Recherche zu diesem Thema. Deshalb forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von insgesamt 9.000 Euro wegen Verbreitung von Propaganda.
Mann verglich Angela Merkel mit Adolf Hitler
Der Verteidiger des Mannes sah dagegen eine geringe Schuld seines Mandanten und keine Geldstrafe. Dass er Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit Adolf Hitler verglichen hat, bewertete der Anwalt als Beleidigung. In dem Beitrag wurden Ähnlichkeiten in der Handhaltung ("Raute") thematisiert und Deutschland die Vorbereitung auf einen Krieg unterstellt. Der Mann kommentierte das Ganze online als "widerwärtige Kriegshetze". Sein Anwalt forderte in seinem Plädoyer, dass gegen den Mann keine Strafe ausgesprochen wird.
Verurteilter aus der Südwestpfalz gab Postings
Bereits zum Prozessauftakt hatte der 56-jährige Pirmasenser gestanden. Er gab zu, die Beiträge zwischen 2024 und 2025 auf der Plattform X geteilt zu haben. Der Mann, der in der Landwirtschaft arbeitet, hatte sein Handeln als "unüberlegt" bezeichnet. Das sei die Folge stundenlanger Internet-Recherche gewesen. Er habe aus einer emotionalen Aufregung heraus provozieren wollen. Besonders der Hitler-Vergleich schien dem Angeklagten rückblickend unangenehm zu sein, was der Richter mit den Worten quittierte: "Ich merke, dass Ihnen das peinlich ist."