Neuauflage nach BGH-Urteil

Plädoyers im Raser-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert dreieinhalb Jahre Haft nach tödlichem Unfall in der Südwestpfalz

Ein tödlicher Unfall in der Südwestpfalz beschäftigt seit Jahren die Justiz. Nachdem das erste Urteil aufgehoben wurde, wird neu verhandelt. Jetzt wurden die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft fordert wieder eine Haftstrafe von über drei Jahren.

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Stand

Im September 2023 sind zwei Menschen bei einem Unfall in der Südwestpfalz gestorben. Laut Staatsanwaltschaft war der Angeklagte - damals 27 Jahre alt - auf der Landesstraße Richtung Salzwoog unterwegs. Die Strecke gilt als kurvenreich und unübersichtlich. Genau dort soll es zu dem folgenschweren Unfall gekommen sein. Der Angeklagte soll unter anderem viel zu schnell gefahren sein.

Drei Jahre und sechs Monate Haft plus mehrere Monate Führerscheinentzug: Das hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer in der Neuauflage des Falls am Landgericht Zweibrücken gefordert. Laut Staatsanwaltschaft war es dem Angeklagten damals "scheißegal" was auf der Straße ist. Die Verteidigung des Angeklagten hat in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe gefordert.

Während des Prozesstages an dem die Plädoyers verkündet wurden, wirkte der Angeklagte ziemlich nervös und blickte immer wieder zu seinem Verteidiger. Gegen Ende hat er sich bei der Schwester des Mannes entschuldigt, der bei dem Unfall damals gestorben war.

Unfallstelle: Kurvenreiche Landesstraße in der Südwestpfalz nach tödlichem Unfall 2023 Raser-Prozess wieder vor Gericht.
Unfallstelle: Kurvenreiche Landesstraße in der Südwestpfalz. Nach tödlichem Unfall 2023 Raser-Prozess jetzt wieder vor Gericht.

Die aktuelle Forderung der Staatsanwaltschaft entspricht auch dem ersten Urteil in dem Fall. Wegen Fehlern wurde das ursprüngliche Urteil allerdings vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben. Seit Ende April wird der Fall am Landgericht Zweibrücken neu verhandelt. Der Vorwurf lautet auch dieses Mal: Illegales Autorennen mit zweifacher Todesfolge.

Die aktuell geforderte Haftstrafe von knapp dreieinhalb Jahren ist auch die Maximalstrafe. Wegen des BGH-Urteils darf die neue Strafe nicht höher sein, als im ersten Urteil. Noch in dieser Woche wird in der Neuauflage des Falls ein Urteil erwartet.

Tödlicher Unfall auf kurvenreicher Strecke in der Südwestpfalz

Die Anklage wirft dem Mann vor, sein hochmotorisiertes Auto auf bis zu 230 km/h beschleunigt zu haben. Dazu soll er betrunken gewesen sein. Wie zu Prozessbeginn bekannt wurde, ergaben Blutuntersuchungen zudem Hinweise auf den Einfluss verschreibungspflichtiger Medikamente. Die Verteidigung verwies hierzu auf noch ausstehende Gutachten. Kurz vor dem Unfall soll er noch zwei Fahrzeuge gestreift haben, als ihm ein Auto auf der Fahrbahnmitte entgegenkam.

Frontalzusammenstoß: Ehepaar stirbt, mehrere Schwerverletzte

Mit bis zu 160 km/h soll der Angeklagte schließlich frontal in das Auto eines Ehepaars aus Baden-Württemberg gefahren sein. Beide starben noch am Unfallort. Fünf weitere Beteiligte wurden bei dem Unfall schwer verletzt. Unter den Schwerverletzten befand sich auch die Beifahrerin des Angeklagten. In ihrer Zeugenaussage schilderte die 21-Jährige, dass sie durch einen angebrochenen Lendenwirbel und ein zerstörtes Schlüsselbein bis heute körperliche Beschwerden habe und sich zudem in psychotherapeutische Behandlung begeben musste.

Prozessauftakt: Videoaufnahmen vom Unfallzeitpunkt als Beweismittel

Die Beifahrerin, die bei den Eltern des Angeklagten angestellt war, gab an, es sei kurz vor dem Unfall zu einem Fahrerwechsel gekommen. Sie habe das Steuer abgegeben, nachdem der Angeklagte ihr gegenüber aufdringlich geworden sei. Während der Fahrt habe sie die Fahrt mit ihrem Smartphone gefilmt. Das Video wurde im Gerichtssaal gezeigt. Es zeigt laut Beweisaufnahme Beschleunigungen auf über 100 km/h innerhalb von Ortschaften sowie den Unfall. Auf Nachfrage gab die 21-Jährige im Zeugenstand an, dass sie beim Angeklagten vor der Fahrt keinen Alkoholgeruch wahrgenommen und auch sonst keine Anzeichen für eine Fahruntüchtigkeit bemerkt habe. Während ihrer Befragung wirkte die Zeugin zunehmend überfordert und angespannt.

Die Verteidigung zweifelte an der Glaubwürdigkeit der jungen Frau. Bei vielen Details, etwa zur Auszahlung von Schmerzensgeld, gab sie an, nichts mehr zu wissen. Der Verteidiger hielt ihre Aussage daher für "nicht glaubhaft" und fragte die Zeugin direkt, ob sie den Fahrer sogar zum schnellen Fahren animiert habe - was sie jedoch verneinte.

Angeklagter berichtet von Insolvenz und gesundheitlichen Folgen

Der Angeklagte selbst machte Angaben zu seiner Situation. Der studierte Informatiker gab an, nach dem Unfall wirtschaftlich vor dem Aus zu stehen. Während er Anfang 2023 noch die Übernahme des Biosphärenhauses in Fischbach geplant habe, habe er seine Immobilien mittlerweile durch ein Insolvenzverfahren verloren. Er sei derzeit in einem Verlag angestellt, der sich nach seinen Angaben ebenfalls in der Abwicklung befinde. Auch seine gesundheitliche Belastbarkeit sei seit dem Unfall stark eingeschränkt.

Eine weitere beteiligte Autofahrerin, deren Wagen bei dem Vorfall seitlich aufgerissen wurde, schilderte vor Gericht ihre Sicht. Sie gab an, aufgrund der psychischen Folgen des Unfalls heute aus Angst kein Fahrzeug mehr zu führen. Das Urteil soll Ende Mai gesprochen werden.

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Erstmals publiziert am
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Viktoria Machleidt
Reporterin Viktoria Machleidt aus dem SWR-Studio in Kaiserslautern.
Alexandra Dietz
SWR-Reporterin Alexandra Dietz aus dem Studio in Kaiserslautern.
Onlinefassung
Sarah Korz
Sarah Korz, Redakteurin im SWR Aktell Studio Kaiserslautern
Maren Kaps
Maren Kaps, SWR Aktuell Studio Kaiserslautern

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