Der Richter am Landgericht Kaiserslautern sah es als erwiesen an, dass die Frau in insgesamt 213 Fällen Geld vom Konto ihres Arbeitgebers auf ihr Konto überwiesen hatte. Und zwar zwischen 2022 und 2024. Neben der Haftstrafe wurde die Frau auch verurteilt, die gestohlene Summe zurückzuzahlen.
Landgericht Kaiserslautern bewertet Fall als besonders schwerwiegend
Der Vorsitzende Richter betonte, dass der Betrug besonders schwer wiegt, da die Gelder einer gemeinnützigen Einrichtung entwendet wurden. Er sprach von einer "asozialen Gesinnung". Die Frau nutzte ihre alleinige Zuständigkeit in der Buchhaltung aus, um das System zu manipulieren.
So flog der Betrug bei der Pflegeeinrichtung in Kusel auf
Die Geschäftsführerin der Pflegeeinrichtung erklärte vor Gericht, dass sie 2024 immer wieder Unstimmigkeiten bei den Zahlungen bemerkt habe. Schließlich beauftragte sie eine Kollegin, die Buchhaltung zu überprüfen. Dabei stellte sich heraus, dass die Angeklagte Überweisungen gefälscht hatte – sogar Krankenkassenabrechnungen und Kontoauszüge wurden manipuliert. Daraufhin wurde die Frau entlassen und die Polizei eingeschaltet.
Staatsanwältin: "Erhebliche kriminelle Energie"
Die Staatsanwältin sprach von einer "erheblichen kriminellen Energie" und wies das von der Angeklagten genannte Motiv zurück. Laut der Frau habe sie ursprünglich auf ein Sicherheitsproblem aufmerksam machen wollen. Stattdessen überwies sie sich immer höhere Beträge, die sie für Luxusausgaben wie Autos, Urlaube und teure Einkäufe verwendete. Die Staatsanwältin hält diese Begründung für eine Ausrede.
Angeklagte legt Geständnis ab
Die Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab. Sie sprach von einer Art "Sucht", aus der sie nicht mehr herausgekommen sei. "Ich weiß nicht, was mich da geritten hat", sagte sie vor Gericht. Heute sei sie fassungslos über ihr eigenes Verhalten. Allerdings sei von dem gestohlenen Geld nichts mehr übrig, um es der Pflegeeinrichtung zurückzuzahlen, erklärte sie.
Manuelle Buchhaltung begünstigte den Betrug
Eine Sache, die den Betrug erleichterte, war das veraltete Buchhaltungssystem der Pflegeeinrichtung. Viele Prozesse wurden noch manuell abgewickelt, was die Kontrolle erschwerte. "Man hat vertraut", sagte die Geschäftsführerin.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.