Der 31-Jährige soll laut Staatsanwaltschaft seine von ihm getrennt lebende Ehefrau am 17. Juli in seinem Wohnhaus getötet haben. Das Paar hat sich demnach im Laufe des Jahres 2024 getrennt und die 31 Jahre alte Frau zog aus dem gemeinsamen Haus aus. Das förmliche Ehescheidungsverfahren sei Anfang 2025 eingeleitet worden.
Finanzielle Forderungen sollen mit ein Grund für die Tat gewesen sein
Bei der beabsichtigten Scheidung soll die Getötete laut Staatsanwaltschaft unter anderem auch finanzielle Forderungen an den Mann gestellt haben. Zudem soll sie Änderung der bisherigen Umgangsregelung hinsichtlich des 4-jährigen gemeinsamen Sohnes angestrebt haben.
Die Anklage geht davon aus, dass diese Punkte mit ein Grund dafür gewesen sein dürften, dass der 31-Jährige schließlich den Entschluss fasste, seine Ehefrau zu töten.
Mann soll Leiche der Ehefrau in einer Grube einbetoniert haben
Dafür soll er zuvor in einem an die Garage angrenzenden Raum eine Grube ausgehoben haben, in der er die Leiche seiner Ehefrau nach der Tat beseitigen wollte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Koblenz hat der Mann seine Ehefrau am Tattag gezielt unter einem Vorwand in sein Wohnhaus gelockt. Im Hausflur soll er die wehrlose Frau mit mehreren Messerstichen getötet haben, die weder flüchten noch sich gegen ihn wehren konnte.
Im Anschluss soll der Mann laut Staatsanwaltschaft ihre Leiche in die vorbereitete Grube gelegt, diese mit Schnellbeton verschlossen und die Oberfläche später fachgerecht verfliest haben.
31-Jähriger aus Bad Neuenahr-Ahrweiler soll Tat gestanden haben
Die Polizei nahm nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf, da eine Vermisstenanzeige vorlag. Der Ehemann soll sich bei der Vernehmung in Widersprüche und Ungereimtheiten verstrickt haben, und anschließend die Tat eingeräumt haben. Der Mann wurde am 19. Juli festgenommen und befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz weiterhin in Untersuchungshaft.