Unterstützt wird der Arzt aus der Verbandsgemeinde Zell bei seiner Klage von der Initiative Notfallversorgung Mosel-Eifel-Hunsrück. "Wir akzeptieren nicht länger, dass Menschen auf dem Land im Notfall schlechtere Überlebenschancen haben", teilte diese mit. Nach Entscheidungen des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichts ist die Notfallversorgung in der Region durch die Kliniken in Simmern, Cochem und Wittlich gewährleistet.
Fahrten mit Rettungswagen dauerten länger als 30 Minuten
"Die Realität spricht eine ganz andere Sprache", teilte die Initiative mit. Die Notfallversorgung im Kreis sei seit Schließung des Klinikums Mittelmosel in Zell Ende Juni völlig unzulänglich.
Bei Herzinfarkt oder Schlaganfall entstünden Fahrzeiten von bis zu einer Stunde. Die geltende 30-Minuten-Richtlinie für die Rettungswagen-Fahrten zum geeigneten Krankenhaus werde von der Landesregierung komplett außer Acht gelassen.
"Viele Gemeinden im Hunsrück und in der Region Cochem sind von dieser Notlage betroffen", hieß es in einer Mitteilung. "Medizinische Leitlinien müssen rechtlich verbindlich sein".
Es könne nicht sein, dass Menschen im Notfall völlig unzureichend versorgt würden und der Staat zugleich behaupten dürfe, das sei noch ausreichend, teilte der ehemalige Notarzt mit.
Gutachten zur Notfallversorgung soll kommen Krankenhaus Zell - Kreistag sieht keine Chance zum Erhalt
Der Kreistag von Cochem-Zell hat am Mittwochabend seine Stellungnahme beschlossen, in der es um den Bürgerentscheid zur anstehenden Schließung des Zeller Krankenhauses geht.
Arzt hatte schon VG und OVG eingeschaltet
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte den Eingang einer Verfassungsbeschwerde zur Notfallversorgung im Kreis Cochem-Zell. Der Beschwerdeführer war nach eigenen Angaben mehr als 30 Jahre als Notarzt in der Region tätig. Bisher sehen Gerichte die Notfallversorgung als gesichert.
Krankenhäuser in Simmern und Cochem für Notfallversorgung in der Region
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte im September einen Eilantrag des Mannes abgewiesen und auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom Juni verwiesen. Dieses hatte ausgeführt, es stehe in Simmern ein Krankenhaus mit einer Basis-Notfallversorgung zur Verfügung, das in rund 25 Minuten mit dem Auto erreichbar sei.
Zudem stehe in rund 30 Minuten Entfernung das Krankenhaus in Cochem zur Verfügung, das auch eine Notaufnahme habe. Außerdem gebe es eine Versorgung von Schlaganfall- und Herzinfarktpatienten im Krankenhaus in Wittlich, hatte das Gericht ausgeführt.