Der Fall schien klar. Im März 2023 sollte am Landgericht Landau der Prozess gegen einen Mann aus der Vorderpfalz wegen Betrugs beginnen. Der Vorwurf: Er soll laut Landgericht in 53 Fällen in Landau absichtlich Autounfälle herbeigeführt haben. Anschließend soll er das Geld für den Schaden aus der Haftpflichtversicherung seiner Opfer kassiert haben. Das seien insgesamt 140.000 Euro.
Dabei soll er beispielsweise Unfälle verursacht haben, indem er mit seinem Auto auf mehrspurigen Straßen im toten Winkel anderer Fahrzeuge fuhr und sich bei deren Spurwechsel rammen ließ. Mitangeklagt war seine Rechtsanwältin. Sie soll ihn in 22 Betrugsfällen vertreten haben.
Landgericht Landau: Verfahren vorläufig eingestellt
Im Februar 2026 hat das Landgericht Landau das Verfahren nach eigenen Angaben dann aber vorläufig eingestellt. Das bedeutet, der Mann und seine Anwältin müssen sich zumindest in absehbarer Zeit nicht mehr für die Betrugsvorwürfe vor Gericht verantworten. Wie aber kam es dazu?
140.000 Schaden - Mutmaßlicher "Autobumser" bisher straffrei
Die provozierten Unfälle sollen sich bereits zwischen Juni 2012 und April 2018 abgespielt haben. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hatte im Februar 2020 Anklage gegen den Mann erhoben. Bis zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Landau hatte es weitere drei Jahre gedauert.
Kurz nach der Eröffnung der Verhandlung im März 2023 hatte sich der Mann im Gerichtssaal übergeben. Daraufhin wurde der Prozess abgebrochen. Einen zweiten Termin hatte der damals 50-Jährige wegen gesundheitlicher Probleme kurzfristig abgesagt.
Landgericht Landau: Verhandlungsfähigkeit unklar
Das Landgericht hatte dann nach eigenen Angaben mehrere Gutachten zum Gesundheitszustand des Mannes in Auftrag gegeben. Ziel war, herauszufinden, ob der Angeklagte verhandlungsfähig ist. Das Ergebnis: Die medizinischen Sachverständigen konnten "die Möglichkeit einer Verhandlungsunfähigkeit nicht eindeutig ausschließen", so ein Gerichtssprecher.
Verfahren aber noch nicht vom Tisch
Mit anderen Worten: Es ist unklar, ob der Mann gesundheitlich in der Lage ist, an der Verhandlung teilzunehmen. Damit könnten ihm und der mitangeklagten Anwältin auch nicht der Prozess gemacht werden, so der Gerichtssprecher. Das Landgericht Landau hatte das Verfahren deshalb vorläufig eingestellt.
Damit ist es aber nicht vom Tisch. Denn die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat Beschwerde dagegen eingelegt. Die ausführliche Begründung liegt dem Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) noch nicht vor. Wenn das der Fall ist, wird das OLG entscheiden, ob sich der mutmaßliche Versicherungsbetrüger und seine Anwältin doch noch vor Gericht verantworten müssen - sechs Jahre nach der Anklage.