Die inzwischen 47-jährige Angeklagte und ihr 36 Jahre alter damaliger Begleiter sind vom Amtsgericht Frankenthal beide wegen gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden: die Frau zu einem halben Jahr und der Mann zu sieben Monaten.
Außerdem müssen beide Schmerzensgeld an ihr Opfer zahlen und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Mutter von zwei Kindern bekommt von der Frau 5.000 Euro Schmerzensgeld und von dem Mann 1.000 Euro.
Verhandlung vor dem Amtsgericht Mutter in Frankenthal brutal verprügelt: Prozess startet zwei Jahre nach der Tat
Am helllichten Tag wird eine 33-jährige Mutter in Frankenthal verprügelt und schwer verletzt. Nach mehr als zwei Jahren müssen sich nun zwei Angeklagte vor Gericht verantworten.
Laut Richter keine gemeinschaftliche Tat
In der Anklage hieß es noch, die beiden hätten die Frau gemeinschaftlich verprügelt. Im Gerichtssaal stellte die Mutter, die auch als Nebenklägerin auftrat, das aber anders dar.
Sie erzählte, wie sie mit ihrem damals neunjährigen Sohn und der siebenjährigen Tochter zum Jakobsplatz in Frankenthal gelaufen war.
Auch der Freund des Jungen und ein Kleinkind seien dabei gewesen. Die beiden Jungen sollten für eine Hausaufgabe der Schule öffentliche Fahrradständer im Wohngebiet zählen und waren schon mal voraus gelaufen, so die Frau.
Angeklagte Frau mit rund drei Promille betrunken
Am Jakobsplatz trafen die Jungen dann auf die beiden Angeklagten. Das Paar habe dort mit Bekannten gesessen und Alkohol getrunken.
Auslöser für die Gewaltattacke war nach Aussage der Mutter, dass die Angeklagte behauptete, die beiden Jungen hätten sie nachgeäfft. Daraufhin habe sie die Jungen angeschrien.
Auch sie sei wüst beschimpft worden, als sie dazu kam, so die Mutter vor Gericht. Daraufhin habe sie die Polizei gerufen. Die Frau beschrieb, wie die Angeklagte sie kurz darauf angriff.
Mit dem Kopf gegen Betonkübel geschlagen
Die Angreiferin habe sie am Kopf gepackt und diesen gegen einen Betonkübel geschlagen, so die heute 35-Jährige vor Gericht.
Dann habe sie sich auf sie gesetzt und sie mit Fäusten traktiert. Mehrere Zeugen bestätigten das, unter anderem ein Mann, der dazwischen gegangen war.
Der Helfer war daraufhin vom mitangeklagten Mann und Lebensgefährten der Angreiferin geschlagen worden. Dieser hatte der Mutter zudem nach Aussagen von Zeugen ihr eigenes Handy an den Kopf geschleudert.
Mutter erleidet schwere Gesichtsverletzungen
Im Gerichtssaal wurden Bilder von der Verletzten gezeigt. Ihr Gesicht war voller Schwellungen und Blutergüsse. In der Folge war sie war zwei Monate lang krankgeschrieben.
"Es ist unstrittig, dass hier etwas Schlimmes vorgefallen ist", sagte der Anwalt der Angreiferin vor Gericht. Aber seine Mandantin könne sich nicht an die Tat erinnern.
Die Angeklagte und ihr mitangeklagter Lebensgefährte vermieden während der Verhandlung jeden Blickkontakt mit der Mutter.
Kurz vor der Urteilsverkündung sagte die 47-Jährige, dass ihr die Tat leid tue und sie sich dafür entschuldige. Auch der Mann entschuldigte sich. Er bestritt allerdings, die Frau mit deren Handy beworfen zu haben.
Urteilsbegründung: Frau zum Tatzeitpunkt stark betrunken
Dass das Urteil gegen die Täterin mit sechs Monaten auf Bewährung verhältnismäßig mild ausgefallen ist, begründete das Gericht damit, dass sie zum Tatzeitpunkt stark betrunken war.
Außerdem habe sie keine Vorstrafen. Der Mann dagegen ist wegen kleinerer Delikte vorbestraft. Die beiden Verurteilten können noch gegen das Urteil in Berufung gehen.
Innerhalb eines Monats können sie auch Revision einlegen, falls sie der Meinung sind, dass Verfahrensfehler gemacht wurden.
Mutter hat sich härteres Urteil erhofft
Die 35-jährige Frau sagte nach der Urteilsverkündung zum SWR: "Die Strafe ist sehr zahm ausgefallen. Ich hätte mir mehr erhofft."
Dabei gehe es ihr überhaupt nicht um das Schmerzensgeld. Sie hätte sich gewünscht, dass die beiden für ihre Tat zu einer Haftstrafe verurteilt werden, so die Nebenklägerin.
Warum der Prozess in Frankenthal erst nach zwei Jahren begann
Wie der Staatsanwalt dem SWR am Rande des Prozesses sagte, war der Lebensgefährte der Frau nach der Tat zunächst nicht auffindbar. Er war nirgendwo gemeldet.
Er sei aber Teil des Ermittlungsverfahrens gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn deshalb zur Fahndung ausgeschrieben.
Schließlich konnte er von der Polizei aufgegriffen und festgenommen werden. Dabei gab er an, dass er bei seiner Lebensgefährtin, also der nun verurteilten 47-Jährigen, wohnt, so der Staatsanwalt.
Erst nachdem man den Mann gefunden habe, habe man das Verfahren eröffnen können.