Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte die Frau am 8. Februar in einer Notunterkunft für Obdachlose in der Bayreuther Straße in Ludwigshafen vergewaltigt haben. Zu Beginn des Prozesses sagte dieser, die Frau sei mit ihm in die Unterkunft gekommen. Und dort sei es zu sexuellen Handlungen gekommen. An alles weitere könne er sich nicht erinnern, weil er stark betrunken war.
Seine Erinnerung setzt nach seiner Aussage erst wieder ein, als er später bei der Polizei war. Er habe eine große Brandblase am Arm gehabt.
Angeklagter kann sich nur an Sex, nicht an Gewalt erinnern
Der Angeklagte schilderte im Prozess, er habe an dem Tag in einem Park in Ludwigshafen mehrere Flaschen Bier, Wodka und Jägermeister getrunken. Das mutmaßliche Opfer habe ihn angesprochen und gefragt, ob sie bei ihm übernachten könne. Sie kannten sich demnach vom Sehen. Daraufhin hätten sie einen Bus in die Notunterkunft, wo er zu der Zeit wohnte, genommen. Dort sei es zu sexuellen Handlungen gekommen.
Der Mann ist laut eigener Aussage seit zwei Jahren alkoholkrank. Kurz davor hatte er seinen Job verloren. Er sei außerdem in psychologischer Behandlung gewesen, weil er Stimmen höre, so der Angeklagte.
Jeder am Berliner Platz kannte mich und sagte: Das ist der kaputte Mensch, der so tief gefallen ist.
Rechtsgespräch bringt kein Ergebnis
Der Vorsitzende Richter hatte zunächst ein Rechtsgespräch zwischen Richtern, Staatsanwaltschaft und Verteidigung angeregt, um der Frau möglicherweise eine Aussage zu ersparen. Die Staatsanwaltschaft schlug ein geringeres Strafmaß vor, sollte der Angeklagte die Vergewaltigung gestehen. Es kam aber zu keiner Einigung.
Die Staatsanwaltschaft fordert nun eine Freiheitstrafe von sieben bis acht Jahren. Neben Vergewaltigung und Misshandlung ist der Mann noch wegen weiteren Straftaten angeklagt. So soll der 33-Jährige innerhalb von vier Monaten sieben Diebstähle in Supermärkten begangen und einen Taxifahrer betrogen haben. Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft.
Angeklagter gesteht Diebstahl in Supermärkten
Die Diebstähle in den Supermärkten hat der Angeklagte vor Gericht zugegeben. Den Taxifahrer habe er aber nicht geprellt, so der 33-Jährige. Er habe nur Geld holen wollen. Die Polizei sagt dagegen, sie habe ihn ohne Bankkarte angetroffen.
Kommende Woche wird der Prozess gegen den 33-Jährigen fortgesetzt. Dann sollen weitere Zeugen vernommen werden. Auch das mutmaßliche Opfer soll vor Gericht gehört werden. Ein Urteil ist für Mitte September geplant.