Inhaftierter Mörder konnte bei bewachtem Ausgang fliehen

Mutmaßlicher Fluchthelfer vor Gericht in Germersheim - Haftstrafe gefordert

Vor dem Amtsgericht in Landau muss sich ein Mann verantworten, weil er einem inhaftierten Mörder bei der Flucht geholfen haben soll. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben ihre Plädoyers gehalten.

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Stand

Der Staatsanwalt fordert für den 46-jährigen Angeklagten zwei Jahre und neun Monate Gefängnis. So gebe es an einem "vermeintlichen Alibi" der Schwester des Mannes "erhebliche Zweifel". Die Schwester des Angeklagten gab zuvor an, dass dieser am Tag der Flucht bei ihr in Mannheim gewesen sei.

Laut Staatsanwaltschaft sind zahlreiche Aussagen des Angeklagten "äußerst fernliegend und unwahrscheinlich". Vieles sei "Schutzbehauptung". Der Staatsanwalt sieht den Angeklagten überführt. Unter anderem habe ein automatisiertes Kennzeichensystem in Tschechien ein auf den Angeklagten zugelassenes Fahrzeug zwischen Pilsen Richtung Polen erfasst.

Zulasten des Angeklagten ginge zudem, dass er zurzeit noch unter Bewährung stehe. Der 46-Jährige habe 36 Eintragungen im Strafregister, von Betrug über Körperverletzung bis zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Freispruch von Verteidigung gefordert

Der Verteidiger fordert Freispruch. Unter anderem sei eine Zeugin nicht vernommen worden. Und die Ermittler hätten sich allein auf seinen Mandanten als mutmaßlichen Fluchthelfer konzentriert. Dass der Angeklagte den Entflohenen in Tschechien getroffen habe, habe er selbst ausgesagt. Beide Männer kennen sich aus gemeinsamer Haft in Bruchsal. Aber die angebliche weitere Unterstützung bei der Flucht sei nicht bewiesen.

Ähnlich äußerte sich der Angeklagte in seinem Schlusswort. Er hat die Flucht nach eigener Aussage weder geplant noch den Häftling bestärkt oder ihn unterstützt. Obwohl die Justiz dazu verpflichtet sei, sei nicht auch zu seiner möglichen Entlastung ermittelt worden. Dass er den Entflohenen in Tschechien getroffen habe, sei nicht strafbar. Er forderte ebenfalls einen Freispruch.

Urteil im Prozess wegen Fluchthilfe in Germersheim soll am 18. Februar fallen

Das Urteil soll am 18. Februar am Mittag fallen, teilte die Vorsitzende Richterin mit. Konkret wird dem Angeklagten vorgeworfen, dem Mörder im Oktober 2023 bei der Flucht geholfen zu haben. Der Mann hatte bewachten Ausgang und war zu dem Zeitpunkt an einem Baggersee bei Germersheim. Er hatte eine elektronische Fußfessel getragen.

Die Fußfessel wurde nach seiner Flucht in Germersheim gefunden. Dazu behauptete der Entflohene vor dem Amtsgericht, er habe sich die Fußfessel alleine abgenommen. Laut Anklage soll der 46-Jährige dem Mörder dabei geholfen haben, sich ins Ausland abzusetzen. Zielfahnder konnten den Geflohenen nach neun Monaten in der Republik Moldau festnehmen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Flucht bereits im Gefängnis geplant wurde.

Spielzeugflugzeug aus Styropor half verurteiltem Mörder

Die beiden Aufseher des Geflohenen, zwei JVA-Bedienstete, schilderten vor Gericht, wie sich die Flucht abspielte. Demnach hatte der Häftling damals bei seinem bewachten Ausgang seine Frau und seine Kinder an dem Baggersee in Germersheim getroffen.

Dort hatten er und seine Kinder mit einem Flugzeug aus Styropor gespielt. Dieses flog dann hinter einen Hügel. Der Strafgefangene gab vor, das Flugzeug zu holen und verschwand aus dem Sichtfeld seiner Aufseher. Als die Wächter hinterherrannten, war er schon weg.

Mörder entlastete mutmaßlichen Fluchthelfer vor Gericht

Der Häftling hatte den mutmaßlichen Fluchthelfer vor Gericht entlastet. Er sagte damals, am zweiten Prozesstag, vor dem Amtsgericht Landau, seine Flucht am 30. Oktober 2023 sei ein mehr oder weniger "spontaner Gedankenblitz" gewesen.

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Wer ihm geholfen habe, wollte der 45-Jährige nicht sagen. Er war in dem Prozess als Zeuge geladen.

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