Der heute 25-jährige Mann war im vergangenen November wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und einem verbotenen Autorennen zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Das Verfahren gegen ihn hat sich mehr als sechs Jahre lang hingezogen - ein jahrelanges Ringen, das nun seinen juristischen Abschluss fand.
Schrecklicher Raser-Unfall bei Lampertheim bereits 2019
2019 hatte der junge Mann auf der Bundesstraße 44 zwischen dem hessischen Lampertheim und Mannheim-Sandhofen (Baden-Württemberg) einen schweren Unfall mit seinem Auto verursacht. Zwei Mitfahrer starben, ein weiterer ist seitdem ein Pflegefall. Ein früheres Urteil gegen den Fahrer hatte der Bundesgerichtshof bereits aufgehoben.
Raserunfall bei nasser Straße
Der damals 19-Jährige aus dem Rhein-Pfalz-Kreis war abends auf nasser Straße deutlich zu schnell unterwegs. Mit mehr als 150 Kilometern pro Stunde prallte sein voll besetztes Auto gegen einen Baum. Erlaubt sind an der Stelle 90 Kilometer pro Stunde.
Zwei Mitfahrer starben. Ein dritter Mitfahrer wurde so schwer verletzt, dass er seitdem schwerstbehindert und ein Pflegefall ist. Der Fahrer und sein Beifahrer wurden leicht verletzt.
"Er hat das Leben seiner drei Freunde und deren Familien zu verantworten", sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung am Montag.
Der heute 25-Jährige habe gewusst, "dass er unangebracht fuhr, um die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen." Er habe grob fahrlässig gehandelt und ein Alleinrennen gegen sich selbst gefahren. Der Unfall passierte nach Starkregen, auf der Straße war starkes Aquaplaning.
Von 0 auf 179 km/h in 1.000 Metern
Dennoch habe der junge Mann vor dem Unfall nach einem Stopp an einer roten Ampel von 0 auf 179 Stundenkilometer beschleunigt - innerhalb von 1.000 Metern. Dabei sei dem damals 19-Jährigen klar gewesen, dass es sehr gefährlich ist, auf regennasser Fahrbahn so schnell zu fahren, so die Richterin.
Das Gericht machte auch klar, dass der Angeklagte offenbar notorisch gerast sei: "130 auf Landstraßen war keine Seltenheit", so die Vorsitzende. Ein Mal sei er wegen überhöhter Geschwindigkeit mit dem Auto bereits in einem Acker gelandet. Auch ein viermonatiges Fahrverbot sei früher schon gegen den Jugendlichen verhängt worden.
Drei Jahre Haft für Raser in der Pfalz
Der Autofahrer war vor dem Landgericht Landau wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlichem verbotenem Straßenrennen schuldig gesprochen worden. Von den drei Jahren Haft galten fünf Monate bereits als verbüßt wegen der langen Verfahrensdauer. Der Führerschein des heute 25-Jährigen sollte für vier Jahre eingezogen werden.
Die Richterin hielt ihm zugute, dass er sich in einem Brief bei den Angehörigen entschuldigt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vier Jahre Haft gefordert, die Verteidigung sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Der 25-Jährige hatte während des Prozesses geschwiegen.
BGH kassierte erstes Urteil
Der junge Mann aus Bobenheim-Roxheim (Rhein-Pfalz-Kreis) war bereits im Dezember 2023 wegen des Unfalls zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob den Richterspruch jedoch wegen Mängeln auf.
Tödlicher Unfall ist sechs Jahre her Altes Urteil aufgehoben: Raserprozess in Landau neu gestartet
Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil gegen einen jungen Raser teilweise aufgehoben hatte, sitzt der Mann aus dem Rhein-Pfalz-Kreis wieder auf der Anklagebank. Er war 2019 bei Mannheim mit seinem Auto gegen einen Baum geknallt. Zwei Mitfahrer starben, einer wurde schwerst verletzt.