Klage gegen Kreis Bad Kreuznach

Security-Firma will Waffen für Schutz von Juweliergeschäft

Vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz klagt der Inhaber einer Sicherheitsfirma gegen den Kreis Bad Kreuznach. Er will erreichen, dass seine Mitarbeiter Schusswaffen tragen dürfen.

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Von Autor/in Sibylle Jakobi, Lucretia Gather

Der Grund: Die Firma aus dem Kreis Bad Kreuznach will ein Juweliergeschäft in Wiesbaden schützen. Das Geschäft sei schon einmal überfallen worden, außerdem habe es einen Überfall-Versuch und Überfälle auf andere Juweliere in Wiesbaden gegeben, argumentiert der Kläger.

Waffenrechtliche Erlaubnis gefordert

Für diesen Auftrag beantragte die Sicherheitsfirma eine so genannte waffenrechtliche Erlaubnis beim Kreis Bad Kreuznach. Diese wurde ihr aber verwehrt.

Schusswaffen nur für Schutz gefährdeter Personen

Laut Waffengesetz darf eine Security-Firma Schusswaffen haben, wenn sie notwendig sind, um eine gefährdete Person oder ein gefährdetes Objekt zu sichern. Das Gericht muss nun klären, wie der Begriff gefährdetes Objekt auszulegen ist.

Der Prozess wird Anfang September fortgesetzt. Dann soll ein Zeuge aussagen, wie wertvoll die zu bewachenden Transporte und der Schmuck im Juwelier-Geschäft sind.  

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