Der Grund: Die Firma aus dem Kreis Bad Kreuznach will ein Juweliergeschäft in Wiesbaden schützen. Das Geschäft sei schon einmal überfallen worden, außerdem habe es einen Überfall-Versuch und Überfälle auf andere Juweliere in Wiesbaden gegeben, argumentiert der Kläger.
Waffenrechtliche Erlaubnis gefordert
Für diesen Auftrag beantragte die Sicherheitsfirma eine so genannte waffenrechtliche Erlaubnis beim Kreis Bad Kreuznach. Diese wurde ihr aber verwehrt.
Schusswaffen nur für Schutz gefährdeter Personen
Laut Waffengesetz darf eine Security-Firma Schusswaffen haben, wenn sie notwendig sind, um eine gefährdete Person oder ein gefährdetes Objekt zu sichern. Das Gericht muss nun klären, wie der Begriff gefährdetes Objekt auszulegen ist.
Der Prozess wird Anfang September fortgesetzt. Dann soll ein Zeuge aussagen, wie wertvoll die zu bewachenden Transporte und der Schmuck im Juwelier-Geschäft sind.