Mann beschäftigt Justiz seit Jahren

Hasstiraden gegen Nachbarn und Polizisten: Angeklagter muss ins Gefängnis

Beleidigung, Verleumdung und Nötigung: Dafür ist ein Mann aus Eich verurteilt worden. Er muss jetzt zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.

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Von Autor/in Jürgen Wolff

"Wenn Sie sich nicht im Tonfall mäßigen, werden Sie von der Hauptverhandlung ausgeschlossen!" Irgendwann hatte auch der sonst erstaunlich geduldige Vorsitzende Richter Tobias Suder genug. Er hat den 58-jährigen Angeklagten im Laufe der Verhandlung deutlich ermahnt. Der hatte wiederholt laut durch den Gerichtssaal geschrien, er habe die Schnauze voll.

Ungewöhnlicher Prozess am Mainzer Landgericht

Der Angeklagte hatte selbst Anträge verlesen und immer wieder das Wort ergriffen. Er unterbrach den Richter und die Zeugen. Den Gutachter nannte er einen "lächerlichen Fritz".

Der 58-Jährige wurde bereits sieben Mal wegen verschiedener Delikte verurteilt. Ein Jahr und sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung hatte er zuletzt am Wormser Amtsgericht bekommen - unter anderem wegen Beleidigung. Gegen dieses Urteil sei er vorgegangen. So wie er das bisher mit allen Urteilen gemacht habe, sagte der Sprecher des Mainzer Landgerichts.

Wer hat beleidigende Texte geschrieben?

In dem Berufungsverfahren ging es unter anderem um eine Homepage des Mannes, auf der beleidigende Berichte über Polizisten, Politiker, Richter, aber auch Privatpersonen zu lesen waren.

Immer wieder war dort von "Terrorjustiz", "Rechtsbeugern" und "perfiden Rechtsbrechern" die Rede gewesen. Der Angeklagte bestritt jedoch, diese Artikel geschrieben zu haben. Ein Mann, der in Südamerika lebe, habe ebenfalls Zugriff auf die Internetseite, sagte er. Der sei dafür verantwortlich.

Der 16-jährigen Tochter eines Nachbarn hatte er zudem angedichtet, sie betreibe einen Pornokanal.

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Schlusswort des Angeklagten dauert Stunden

Nachdem er sein Schlusswort in den vergangenen Prozesstagen auf eine Länge von fast 12 Stunden ausgedehnt hatte, war es mit der Geduld des Vorsitzenden Richters zu Ende. Er entzog dem Mann aus Eich das Wort und erklärte, dass dieser es missbräuchlich ausgenutzt habe.

Angeklagter taktiert vor Gericht

Durch die vielen Anträge, Beschwerden und Einwürfe des Angeklagten zog sich der Berufungsprozess in die Länge. Normalerweise würde ein solches Verfahren in einem halben Tag abgehandelt, erklärte eine Sprecherin des Landgerichts. Jetzt ist das Urteil gefallen: Der Mann muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Ob er auch gegen dieses Urteil vorgehen wird, ist noch nicht bekannt.

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Jürgen Wolff
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Corinna Lutz

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