Jahrelang hat sich ein Streit zwischen Bernhard Heinen und seinem Nachbarn in Fürfeld (Kreis Bad Kreuznach) immer weiter hochgeschaukelt. Am 16. August 2024 eskaliert die Auseinandersetzung dann endgültig. Der Nachbar holt schließlich einen geladenen Revolver und zielt damit auf das Gesicht von Bernhard Heinen: "Dann höre ich noch, wie es klick macht."
Heinen hat Todesangst, doch es folgt kein Schuss. Beim Prozess vor dem Landgericht Bad Kreuznach stellt ein Sachverständiger später fest, dass es reiner Zufall war, dass die Waffe zweimal nicht ausgelöst hat.
Opfer aus Fürfeld hat immer noch Albträume
Bis heute verfolge ihn das, sagt Heinen. Er habe einen immer wiederkehrenden Albtraum. Und in diesem Traum löse sich die Kugel: "Ich stehe vor meiner Treppe, wie zur Tatzeit. Ich sehe einen Blitz. Dann merke ich, wie ich nach hinten umfalle. Und in dem Moment, wo mein Kopf auf der Treppe aufschlagen würde, bin ich hellwach."
Tatsächlich hatte der Nachbar ihm mit der Pistole auf den Kopf geschlagen, nachdem sich keine Schüsse gelöst hatten. Dann konnte Bernhard Heinen ihn überwältigen und ihm den Revolver abnehmen.
Die Angst vor dem Nachbarn bleibt
Er habe nicht nur den Albtraum, er leide auch unter Schlaflosigkeit, sagt Heinen. Aber auch seine Frau hatte die Tat miterlebt. Bei ihr seien die Folgen schlimmer. Sie könne kaum darüber reden, sie meide ihren Garten und habe Angstzustände. Inzwischen sei ihr Grundstück komplett eingezäunt, das Gartentor immer verschlossen.
Prozess am Landgericht Bad Kreuznach Urteil nach eskaliertem Nachbarschaftsstreit in Fürfeld
In Fürfeld hatte ein Mann seinen Nachbarn mit einem Revolver geschlagen - aus Wut darüber, dass sich aus der Waffe kein Schuss gelöst hatte. Jetzt muss er ins Gefängnis.
Was ist, wenn der Nachbar aus dem Gefängnis entlassen wird?
Das schlimmste Gefühl aber sei die Hilflosigkeit, findet Heinen. Seine Familie habe 20 Jahre lang unter dem Nachbarn gelitten. Er habe schon vor der Tat ihr Leben manipuliert, so Heinen: "Und er manipuliert uns immer noch, obwohl er gar nicht da ist. Das ist eine ganz schlimme Situation."
Zurzeit kümmere sich der Sohn des Nachbarn um dessen Haus und Hunde. Auch mit ihm fühlen sie sich nicht wohl. Der Vater wurde vom Landgericht Bad Kreuznach wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Wenn er zurückkomme, müssten sie wohl weg, meint Heinen. Seine Frau könne das nicht aushalten.
Wenn er zurückkommt, müssen wir wegziehen.
Heinen vergleicht ihre Situation mit der von Stalking-Opfern. Die gesetzlichen Regelungen reichten nicht aus, um sie zu schützen, meint er. Und seine Frau befürchte, dass der Nachbar seine Tat vollende, sobald er aus dem Gefängnis komme.
Seine Frau wolle deshalb das Haus verkaufen. Er selbst tue sich schwer damit: "Um meine Familie zu schützen, wird es aber wohl so enden." Sie müssten wohl wegziehen, nur wegen des Nachbarn.
Opfer feiert Tattag als neuen Geburtstag
Dem 60-Jährigen ist deutlich anzumerken, wie sehr ihn das Erlebte und die Folgen mitnehmen. Aber er sagt auch, er lebe heute noch intensiver als vor der Tat. "Weil das Leben nur einmal da ist und es lebenswert ist."
Seinen Geburtstag feiert er nun zum ersten Mal am 16. August, dem Tattag. An diesem Tag, sagt Bernhard Heinen, habe sein neues Leben angefangen.