Eine Naturschutzinitiative wollte mit dem Eilantrag erreichen, dass in Rheinhessen keine Saatkrähen mehr abgeschossen werden dürfen. Schließlich würden die Tiere unter Artenschutz stehen, argumentieren sie.
Verwaltungsgericht hält Abschuss von Saatkrähen vertretbar
Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Eilantrag aber abgelehnt: Trotz Schutzstatus dürfen Saatkrähen in Rheinhessen unter bestimmten Bedingungen weiter abgeschossen werden. Es sei vertretbar, einzelne Saatkrähen zu töten, weil sie ernste Schäden in der Landwirtschaft verursachten - vor allem im Zuckerrüben- und Obstanbau, heißt es in der Begründung.
Abschuss von Krähe nur unter strengen Auflagen
Außerdem sei die Tötung der Tiere an sehr strenge Auflagen geknüpft: Es dürften nämlich maximal zwei Krähen aus einem Schwarm abgeschossen werden, in einer fest definierten Zeitspanne. Und das auch nur, wenn die Vögel Zuckerrübenfelder oder Kirschplantagen befallen haben. Darüber hinaus dürfen die Saatkrähen nur von einem Jäger und nach vorheriger Anmeldung bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Rheinland-Pfalz Süd (SGD) abgeschossen werden.
Schäden in Millionenhöhe Saatkrähen dürfen in Rheinhessen ab sofort abgeschossen werden
Saatkrähen stehen unter Schutz. Rund um Mainz haben die Vögel im vergangenen Jahr aber so große Schäden in der Landwirtschaft angerichtet, dass nun auf sie geschossen werden darf.
35 Betriebe in Rheinhessen haben Krähen-Abschuss angemeldet
Im April hatte die SGD die Ausnahmeregel zum Abschuss von Saatkrähen erlassen. Seitdem haben nach Angaben der Behörde 35 landwirtschaftliche Betriebe in Rheinhessen Abschüsse angemeldet.