Eilantrag vor dem Mainzer Verwaltungsgericht

Naturschützer scheitern vor Gericht: Saatkrähen dürfen weiter abgeschossen werden

Sind Saatkrähen Tiere, die geschützt werden müssen oder Plagegeister, die zu viel Schaden in der Landwirtschaft anrichten? Naturschützer sind jetzt jedenfalls mit einem Eilantrag vor dem Mainzer Verwaltungsgericht gescheitert.

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Stand

Eine Naturschutzinitiative wollte mit dem Eilantrag erreichen, dass in Rheinhessen keine Saatkrähen mehr abgeschossen werden dürfen. Schließlich würden die Tiere unter Artenschutz stehen, argumentieren sie.

Verwaltungsgericht hält Abschuss von Saatkrähen vertretbar

Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Eilantrag aber abgelehnt: Trotz Schutzstatus dürfen Saatkrähen in Rheinhessen unter bestimmten Bedingungen weiter abgeschossen werden. Es sei vertretbar, einzelne Saatkrähen zu töten, weil sie ernste Schäden in der Landwirtschaft verursachten - vor allem im Zuckerrüben- und Obstanbau, heißt es in der Begründung.

Abschuss von Krähe nur unter strengen Auflagen

Außerdem sei die Tötung der Tiere an sehr strenge Auflagen geknüpft: Es dürften nämlich maximal zwei Krähen aus einem Schwarm abgeschossen werden, in einer fest definierten Zeitspanne. Und das auch nur, wenn die Vögel Zuckerrübenfelder oder Kirschplantagen befallen haben. Darüber hinaus dürfen die Saatkrähen nur von einem Jäger und nach vorheriger Anmeldung bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Rheinland-Pfalz Süd (SGD) abgeschossen werden.

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