Die Polizei wollte den Mann gegen 9 Uhr in der Wilhelmstraße in Bad Kreuznach kontrollieren. Laut Polizei beeindruckten ihn aber weder die Anhaltesignale, noch das Blaulicht und er hielt nicht an.
Polizei folgt E-Scooter-Fahrer erst mit Streifenwagen
Die Polizei folgte dem Mann erst mit dem Auto, kam dann aber in der Fußgängerzone nicht weiter. Ein Polizeibeamter sprintete dem E-Scooter-Fahrer hinterher. Ein Passant, der die Szene beobachtete, bot dem Polizisten dann spontan sein E-Bike an.
Passant leiht Polizei sein E-Bike
Mit dem geliehenen E-Bike setzte der Polizist dann die Verfolgung fort und konnte den E-Scooter-Fahrer einholen. Bei der anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass der E-Scooter technisch verändert und dadurch deutlich schneller als die zulässigen 20 km/h war.
Strafverfahren gegen E-Scooter-Fahrer
Den 23-jährigen Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren, unter anderem wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Korrektur: In einer vorherigen Version des Artikels war von einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h für E-Scooter die Rede. Es sind jedoch 20 km/h, wie es auch in der Pressemitteilung der Polizei angegeben ist. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten diesen zu entschuldigen.