Gefährliche Körperverletzung

Prozess am Amtsgericht: Männer schlagen sich mit Stuhlbeinen

Mehrere Männer sollen in Worms andere Männer mit Stuhlbeinen attackiert und verletzt haben. Einer von ihnen sitzt seit heute auf der Anklagebank.

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Von Autor/in Lucretia Gather, Karin Pezold

Dem 29-jährigen Mann wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. In einer Bar in der Wormser Innenstadt soll er zusammen mit unbekannten Mittätern vor vier Jahren mit einer anderen Männergruppe in Streit geraten sein.

Streit vor einer Wormser Bar eskaliert

Als die Gruppe die Bar verlassen hatte, eskalierte der Streit. Laut Gericht sollen die Angreifer die Männer verfolgt und dann attackiert haben. Dabei sollen sie neben Glasflaschen auch Stuhlbeine aus Holz als Waffen benutzt haben. Die Stühle hatten sie vor einem anderen Café in Worms kaputt geschlagen.

Mehrere Männer bei der Schlägerei verletzt

Bei dem Angriff wurden fünf Männer verletzt - laut Gericht hatten sie Platzwunden am Kopf, Striemen am Oberkörper und Blutergüsse. Einer von ihnen musste zwei Tage im Krankenhaus bleiben.

Angeklagter bestreitet dabei gewesen zu sein

Vor dem Wormser Amtsgericht bestritt der 29-jährige am ersten Prozesstag, bei der nächtlichen Auseinandersetzung dabei gewesen zu sein. Er sagt, er habe auf der Straße zufällig zwei Bekannte getroffen, die ebenfalls beschuldigt werden, bei dem Streit geschlagen zu haben.

Unschuldig oder Mittäter?

Die Zeugenaussage einer Polizistin und Videoaufnahmen in der Tatnacht konnten nicht eindeutig eine Mittäterschaft des Angeklagten beweisen. Die Vorsitzende Richterin Karen Brandt erklärte, es gebe derzeit keine gerichtsfeste Identifizierung.

Es besteht weiterhin der Verdacht, dass der Angeklagte sehr wohl an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen ist und sie möglicherweise auch initiiert hat.

Prozess am Wormser Amtsgericht wird fortgesetzt

Das Verfahren gegen den Angeklagten wird am 12. Mai fortgesetzt. Dann sollen zwei Polizeibeamte als Zeugen gehört werden. Im Raum steht der Vorwurf des Landfriedensbruchs.

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