Vater freigesprochen

Landgericht Mainz verurteilt Mutter wegen sexuellen Missbrauchs ihres Babys

Das Landgericht Mainz hat eine Mutter wegen sexuellen Missbrauchs ihres Babys verurteilt, ebenso einen Freund der Mutter. Der Vater wurde freigesprochen.

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Von Autor/in Sabine Steinbrecher, Golo Schlenk

Die Mutter muss nach Angaben einer Gerichtssprecherin für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, der Freund der Eltern, ein 34-Jähriger, sogar sechs Jahre. Zudem verhängte das Gericht gegen ihn die anschließende Sicherungsverwahrung.

Es erkannte die beiden des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und Beschaffung von kinderpornografischen Inhalten für schuldig.

Vater wurde vom Landgericht freigesprochen

Der ursprünglich mitangeklagte Vater des Säuglings wurde dagegen freigesprochen. Warum, teilte das Gericht nicht mit.

Der Vorsitzende Richter hatte zu Beginn des Verfahrens die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Er erklärte, dass die drei Angeklagten in einem freundschaftlichen Verhältnis zueinander standen und deshalb die Intimsphäre der Angeklagten, aber auch des Kindes, gewahrt werden sollte.

Mädchen war vier Monate alt, als Missbrauch begann

Das kleine Mädchen war Opfer brutaler Gewalt geworden, acht Taten hatte die Staatsanwaltschaft angeklagt. Der Missbrauch hat laut Anklage über einen Zeitraum von etwa einem Jahr stattgefunden. Demnach war das kleine Mädchen vier Monate alt, als im Januar 2022 der sexuelle Missbrauch begann.

Baby wurde in der Wohnung der Eltern missbraucht

Tatorte waren nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mainz die Wohnungen der Familie. Diese wohnte zunächst in Zornheim, dann in Bingen. Der 34-jährige Angeklagte soll bei der Familie tageweise zu Besuch gewesen sein.

Zu Beginn des Prozesses war unklar, wer das Kind so malträtiert hatte. Auch der 28-jährige Vater kam als Täter in Betracht. Er saß nach Angaben eines Gerichtssprechers, ebenso wie der Angeklagte auch, deshalb in Untersuchungshaft. Die Rolle der Mutter war zunächst unklar. Offensichtlich war sie aber an den Taten beteiligt.

Freund war durch andere Strafverfahren aufgeflogen

Die Ermittler kamen dem Täter auf die Spur, weil er mit anderen Verdächtigen in Chatkontakt stand. Der 34-Jährige ist bereits vorbestraft wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften und wegen Kindesmissbrauchs.

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