Fall von "Swatting"

Dramatischer Notruf in Mainz löst Großeinsatz von Polizei und Feuerwehr aus

Alarm in Mainz-Gonsenheim: Ein Anrufer meldet Gasaustritt und eine bewusstlose Person. Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst rücken aus – doch vor Ort finden sie: nichts.

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Von Autor/in Ilona Hartmann

20 Uhr am Mittwochabend in Mainz: Bei der Leitstelle geht ein Notruf ein. Der Anrufer erzählt, er wohne in Mainz-Gonsenheim und dort gebe es einen Notfall.

Anrufer spricht von angeblich bewusstloser Frau

Er sei gerade nach Hause gekommen, in seine Wohnung in einem der oberen Stockwerke eines der Hochhäuser in der Elsa-Brändström-Straße. Dort habe er seine Frau bewusstlos vorgefunden. Ihm selbst gehe es auch nicht gut.

Fast 30 Rettungskräfte in Mainz-Gonsenheim im Einsatz

Sofort machen sich Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten auf den Weg nach Gonsenheim: insgesamt rund 30 Helferinnen und Helfer. Vor Ort rennen die Feuerwehrleute in Vollmontur mit Atemschutz das Treppenhaus nach oben, bis sie an die Tür mit dem genannten Namen kommen.

Bei so einem Anruf geht nicht nur bei uns der Puls hoch, wir haben auch in dem Haus einige Leute aufgeschreckt.

Der Mieter öffnet und ist völlig verdattert: Er habe keinen Alarm geschlagen und bei ihm gebe es auch keinen Notfall.

Mainz

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Feuerwehr Mainz sucht 30 Minuten nach angeblichem Notfall

Die Feuerwehrleute klingeln auch andere Bewohner raus, um nach dem vermeintlichen Opfer zu suchen. Schließlich durchkämmen sie auch noch das Nachbar-Hochhaus, denn dort steht auf einem Klingelschild ein ähnlicher Nachname.

Doch nach rund 30 Minuten Einsatz wird klar: Das Ganze war falscher Alarm. Offenbar hat jemand den Notruf missbraucht - ein Fall von sogenanntem "Swatting". Der Einsatzleiter der Mainzer Feuerwehr, Michael Ehresman, sagt auf SWR-Nachfrage: Natürlich sei es gut, dass niemand verletzt wurde und es keinen Gasaustritt gab. Aber so etwas brauche niemand.

"Swatting": Missbrauch von Notrufen ist Straftat

Bei "Swatting" handelt es sich um eine Straftat. Im Strafgesetzbuch unter §145 heißt es, dass der Missbrauch von Notrufen mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden kann.

Neustadt an der Weinstraße

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