Auslöser des Ganzen war ein Streit am Montagabend auf einem Parkplatz in Nieder-Olm. Eine 22-jährige Deutsch-Marokkanerin aus Rheinhessen gab laut Polizei an, dabei von dem Mann rassistisch und sexistisch beleidigt worden zu sein. Außerdem soll sie der 54-Jährige mit einem Fahrradschloss leicht verletzt haben.
Bereits am Montag hatte die Frau die Polizei informiert und angekündigt, Anzeige über die sogenannte Online-Wache der Polizei Rheinland-Pfalz zu erstatten. Der mutmaßliche Täter sei nicht mehr vor Ort, sie habe aber ein Bild von ihm.
Bild auf Instagram veröffentlicht
Parallel dazu wurde auf Instagram ein Foto des Mannes veröffentlicht, das offenbar während der Auseinandersetzung aufgenommen worden war. Der Beitrag mit der Botschaft "Rassismus ist keine Meinung – Gewalt ist kein Zufall" wurde rund 2.500 mal geteilt.
Vermummte Männer wollten Selbstjustiz üben
Am Dienstagabend erschienen daraufhin die vermummten Männer vor dem Wohnhaus des 54-Jährigen. Der Mann und seine Ehefrau fühlten sich bedroht und informierten die Polizei.
Die rückte mit einem Großaufgebot an Einsatzkräften aus und konnte eine weitere Eskalation verhindern. Sie kontrollierte den Großteil der Beteiligten und nahm deren Personalien auf. Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Landfriedensbruch wurden eingeleitet.
Gegenseitige Anzeigen
Als Reaktion auf die Anzeige zeigte der 54-Jährige die 22-jährige Frau ebenfalls an. Begründung: Sie habe ihn beim Verlassen ihres Autos beleidigt und sein Foto ohne Zustimmung veröffentlicht.
Die Polizei ermittelt nun gegen beide: gegen den Mann wegen der Vorwürfe der rassistischen und sexuellen Beleidigung sowie der Körperverletzung. Gegen die Frau laufen Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz und Beleidigung.
Polizei warnt vor Eskalationen durch Social Media
Die Polizei warnt ausdrücklich davor, strafrechtliche Vorwürfe und Bilder beteiligter Personen ohne Zustimmung in sozialen Medien zu veröffentlichen oder zu verbreiten.
Solche Inhalte können Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz darstellen oder als Verleumdung und Beleidigung strafrechtlich relevant sein.