Der Opa ist gestorben. Seine Enkelkinder lösen seine Wohnung auf. Und plötzlich erleben sie eine Überraschung: Im Keller finden sie eine Kiste mit Waffen. Darin sind ein Gewehr und eine Pistole.
Waffenbesitz ist in Deutschland streng geregelt
Um solche Fälle und andere Fälle kümmern sich die Waffenbehörden wie die Untere Waffenbehörde des Kreises Mainz-Bingen. Denn die Waffen darf man nicht behalten, wenn man keine Erlaubnis dafür hat.
Jeder der Waffen findet, sei es nach einem Hauskauf oder bei der Auflösung einer Wohnung, sollte sofort das Ordnungsamt anrufen. Das verständigt dann die Untere Waffenbehörde, die die Waffen abholt.
Oder aber man ruft die Polizei. Die kommt dann auch vorbei und transportiert die Waffen ab. "Wer keinen Waffenschein besitzt, darf die gefundenen Waffen nicht transportieren", warnt ein Sprecher der Mainzer Polizei. Er könne sich nämlich strafbar machen.
Waffen sollen nicht in falsche Hände gelangen
Aber nicht nur solche zufälligen Waffenfunde kommen zur Unteren Waffenbehörde, auch die Polizei stellt Waffen sicher. Darunter sind erlaubnispflichtige Lang- und Kurzwaffen wie Büchsen, Pistolen und Revolver. All diese Waffen wurden bei der Unteren Waffenbehörde gesammelt, um sie am Ende des Jahres zu vernichten.
Denn die Behörden wollen nicht, dass Waffen in die falschen Hände geraten. Sie seien auch immer eine Gefahr für die Öffentlichkeit.
Waffen werden im Stahlwerk zerkleinert
Insgesamt mehr als 400 Waffen sind so im Laufe des Jahres zusammengekommen. Die Waffenbehörde hat sie gesammelt und sie jetzt in ein Stahlwerk gebracht. Den Transport hat die Polizei abgesichert.
Dort im Stahlwerk wurden die Waffen erst zerkleinert. Danach wurden die Metallteile eingeschmolzen und dann wiederverwertet.
Niemand darf Waffen ohne Erlaubnis behalten
Die Untere Waffenbehörde weist noch mal daraufhin, dass jeder, der erlaubnispflichtige Waffen findet, sofort Kontakt zur Waffenbehörde aufnehmen muss.
Wer Waffen findet, muss sofort Kontakt zur Waffenbehörde aufnehmen.
Auch wenn Jäger ihre Jagd abgeben oder Sportschützen ihr Hobby aufgeben, sollten sie ihre Waffen zur Waffenbehörde bringen, damit diese vernichtet werden können, so die Untere Waffenbehörde. Sie können ihre Waffen aber auch an jemandem weitergeben, verschenken oder verkaufen, wenn derjenige eine Erlaubnis hat, eine Waffe zu besitzen.