Der Vorfall passierte schon vor vier Jahren im Wormser Heinrich-Völker-Bad. Das Mädchen war damals zwölf Jahre alt - die beiden Jungen waren 16 und 17 Jahre alt. Die drei hatten sich an dem Tag im Schwimmbad kennengelernt.
Die Jungen spielten mit ihren Freunden Fußball. Die Zwölfjährige kam dazu und kickte mit. Als das Mädchen das Freibad verlassen wollte und Richtung Umkleide ging, nahmen ihm die beiden Jungen die Schuhe weg.
Sexueller Missbrauch in Umkleidekabine
Einer der beiden Jugendlichen lockte das Mädchen mit den Schuhen in eine Umkleidekabine. Dort kam es zu dem sexuellen Missbrauch. Der Junge fasste das Mädchen am Po an, zog es auf seinen Schoß und versuchte die Zwölfjährige zu küssen. Sein Freund stand währenddessen draußen vor der Kabine.
Das Mädchen konnte die Kabine danach verlassen. Dann aber zog es der andere Junge noch einmal in die Kabine und machte das Gleiche mit dem Kind. Anschließend ließen die Jugendlichen das Mädchen in Ruhe. Es konnte das Schwimmbad verlassen.
Urteil: Geldstrafe und Jugendhaft
Die Richterin des Wormser Amtsgerichts verurteilte die beiden Jugendlichen wegen sexuellen Missbrauchs. Der 16-Jährige hatte sich einen Tag nach dem Vorfall bei der Mutter des Mädchens entschuldigt. Er muss 500 Euro Geldstrafe zahlen. Der 17-Jährige wurde zu sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt.