Neue Gebührenverordnung für Tierärzte

Mainzer Tierärztin: „Normale Praxen nehmen meist mehr als den ersten Gebührensatz“

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Von Autor/in SWR

Seit dem 1. November 2022 gilt eine neue Gebührenverordnung für Tierärztinnen und -ärzte (GOT). Laut der neuen Gebührenverordnung kann unter verschiedenen Voraussetzungen jedoch auch das zwei- bis dreifache des Honorars fällig werden. Die Mainzer Tierärztin Dr. Patricia Solms erklärt im Interview, dass die meisten Tierarztpraxen mehr als den ersten Gebührensatz berechnen. Grund dafür seien z.B. Mietkosten oder modernes Equipment.

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