Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) kann sich das reformierte rheinland-pfälzische Abgeordnetengesetz als Vorbild für den Bundestag vorstellen. Das sieht vor, dass extremistische Mitarbeiter von Landtagsabgeordneten von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werden können.
Für den Bundestag könnte diese Regelung aus Rheinland-Pfalz "gute Hinweise" liefern, sagte Klöckner.
AfD mit Beschwerde gescheitert
Auch im Bundestag ist es schon möglich, Mitarbeitern den Zugang zu Parlamentsgebäuden zu verwehren, wenn Sicherheitsbehörden sie als extremistisch eingestuft haben. Geld kann man ihnen bisher noch nicht streichen.
Zuverlässigkeitsüberprüfungen in RLP seit 2025 möglich
Das Gesetz war in Rheinland-Pfalz im Juli 2025 geändert worden. Seitdem sind Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen möglich. Verweigern die Personen die Überprüfung oder bestehen sie nicht, fließt kein Geld mehr. Die Entscheidung im Einzelfall liegt beim Landtagspräsidenten.
Rechtliches Neuland für Landtag
Mit dem Gesetz hatte der rheinland-pfälzische Landtag rechtliches Neuland in Deutschland betreten. "Es kann und darf nicht sein, dass die Feinde unseres Staates und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit öffentlichen Steuergeldern bezahlt werden", sagte der frühere Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) damals.
Mehr als 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in Rheinland-Pfalz schon auf ihre Verfassungstreue geprüft. In zwei Fällen wurden Zweifel an der Verfassungstreue festgestellt. Ein dritter Mitarbeiter hatte der Prüfung nicht zugestimmt. Nach dpa-Informationen arbeiteten alle drei für die AfD.