Ein Fall für die Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe RLP

Wenn das Jugendamt das Kind von der Kita holt

Eine Pflegemutter stand vor dem Problem, dass ihr Pflegekind ohne Vorwarnung vom Jugendamt aus dem Kindergarten abgeholt wurde. Ein Fall für die Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe Rheinland-Pfalz.

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Von Autor/in Anna-Lara Weidinger

Das 20 Monate alte Mädchen lebte bereits in einem Dauerpflegeverhältnis bei der Pflegemutter. In einem Gespräch war zuvor vereinbart worden, dass eine Rückführung zur leiblichen Mutter nicht in Betracht gezogen werde. Doch plötzlich wurde der Pflegemutter vorgeworfen, sie würde das Kind nicht ausreichend fördern und nicht mit dem Jugendamt sowie der leiblichen Mutter kooperieren.

Kurzfristig wurde die Pflegemutter zu einem Termin eingeladen, ohne zu wissen, worum es gehen sollte. Dort erfuhr sie von den Vorwürfen - und der Herausnahme des Kindes aus der Kita. Ihre Bemühungen, Aufklärung durch das Jugendamt oder das Familienministerium zu erhalten, blieben erfolglos.

Ombudsstelle begleitet Konflikt über Monate

In ihrer Verzweiflung wandte sich die Pflegemutter an die Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe. Diese forderte eine Stellungnahme des Jugendamts an und begleitete den Konflikt über neun Monate. Insgesamt hatte die Ombudsstelle zehn Kontakte zu Pflegeeltern und Verwaltung, um eine Lösung zu finden. Auch der Oberbürgermeister der zuständigen Stadt wurde involviert.

Nach einem Abschlussgespräch konnten die Konflikte beigelegt werden - wie das konkret aussah, können wir aus Datenschutzgründen hier leider nicht schreiben. 

Die Ombudsstelle bewertet den Ausgang des Fall positiv, da die Pflegemutter sich durch ihre Unterstützung gestärkt fühlte und der Prozess erfolgreich begleitet wurde. Der Fall zeigt, wie wichtig die Arbeit der Ombudsstelle in schwierigen und konfliktbeladenen Situationen ist. Sie hilft Betroffenen, ihre Rechte wahrzunehmen und Lösungen zu finden. 142 Fälle wurden 2024 bearbeitet - 2017 waren es noch etwas weniger als die Hälfte.

Weitere Fälle zeigen vielfältige Herausforderungen

Der Bericht der Ombudsstelle, der am heutigen Mittwoch in Mainz vorgestellt wurde, betrachtet ihre Arbeit seit der Gründung 2017 und beleuchtet eine Vielzahl von Fällen, die die Herausforderungen im System der Jugendhilfe verdeutlichen. Die Beispiele reichen von Jugendlichen, die Unterstützung bei der Übertragung des Sorgerechts auf Vormünder suchten, bis hin zu Eltern, deren Anträge auf Integrationshilfen oder Therapiekosten durch Personalwechsel in Jugendämtern verzögert wurden. Auch finanzielle Fragen, wie Zuschüsse für Führerscheine oder die Übernahme von Therapien, zählen zu den häufigen Anliegen.

Überlastete Jugendämter: Ein strukturelles Problem

Ein zentrales Problem, das sich durch viele Fälle zieht, ist die chronische Überlastung der Jugendämter. Die mangelnde Erreichbarkeit von Sachbearbeitern, bedingt durch krankheitsbedingte Ausfälle und fehlende Vertretungen, führe regelmäßig zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen. So wird der Fall einer Frau geschildert, deren Anliegen zur Tagespflege über Wochen nicht bearbeitet wurde, da sowohl die zuständige Sachbearbeiterin als auch deren Vertretung krank waren. Diese Überlastung verschärft nicht nur die individuellen Problemlagen, sondern belastet die betroffenen Familien zusätzlich.

Personalmangel und Sparzwänge verschärfen die Lage

Der Bericht zeigt auch, dass die Überlastung der Jugendämter ein strukturelles Problem ist: Chronischer Personalmangel, Budgetkürzungen und die Nachwirkungen der Corona-Pandemie haben die Situation deutlich verschärft. Aufgeschobene Maßnahmen aus der Pandemiezeit erforderten nun einen erhöhten Aufwand, der die ohnehin begrenzten Ressourcen der Jugendämter weiter belaste. Zwar versuchten Kreisverwaltungen durch Personalaufstockungen und die Priorisierung dringender Aufgaben gegenzusteuern, doch blieben diese Maßnahmen angesichts des hohen Arbeitsaufkommens oft unzureichend, heißt es in dem Bericht weiter.

Ombudsstelle möchte mehr Menschen erreichen

Die Arbeit der Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe hat laut eigener Einschätzung eine klar positive Wirkung auf das Verhältnis zwischen Jugendämtern und Betroffenen. Auch die Ratsuchenden würden die Rückmeldung geben, dass Gespräche durch die Vermittlung der Ombudsstelle ruhiger und konfliktärmer verlaufen würden. Dies zeige, wie wichtig eine neutrale Instanz sei, um Spannungen abzubauen und Lösungen herbeizuführen.

Um die bestehenden Herausforderungen langfristig zu bewältigen, sind laut der Ombudsstelle vor allem zwei Maßnahmen entscheidend: eine deutliche Aufstockung des Personals sowie eine finanzielle Entlastung der Jugendämter. Und die Stelle sieht Verbesserungspotenzial in ihrer eigenen Arbeit: Um noch mehr Menschen zu erreichen, plant sie, ihre Präsenz durch persönliche Besuche in Einrichtungen sowie durch einen verstärkten Auftritt in den sozialen Medien auszubauen. So könnte die Ombudsstelle einer noch größeren Zielgruppe helfen, Konflikte zu lösen und ihre Rechte im Jugendhilfesystem wahrzunehmen.

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Anna-Lara Weidinger
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