Möglich gemacht hatte eine solche Überprüfung das novellierte Abgeordneten- und Fraktionsgesetz. Am Dienstag entschied der Verfassungsgerichtshof, dass das Gesetz nicht gegen die Landesverfassung verstoße. Die damit verbundene Einschränkung der Mandatsfreiheit und der Fraktionsautonomie seien gerechtfertigt und dienten dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der Normenkontrollantrag der AfD-Fraktion bleibe daher ohne Erfolg.
Mitarbeiter-Überprüfung seit 2025 möglich
Das Gesetz war im Juli 2025 geändert worden. Seitdem sind Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen möglich. Verweigern die Personen die Überprüfung oder bestehen sie nicht, fließt kein Geld mehr. Die Entscheidung im Einzelfall liegt beim Landtagspräsidenten.
In der mündlichen Verhandlung hatten AfD-Vertreter die Bestimmungen des Gesetzes kritisiert, weil sie sich nicht auf verurteilte Straftäter oder Mitglieder verbotener Vereinigungen beschränken. Das sei unverhältnismäßig und gehe über vergleichbare Regelungen anderer Bundesländer weit hinaus.
Lammert: Urteil könnte Signalwirkung haben
Der neue Landtagspräsident Matthias Lammert (CDU) nannte das Urteil einen "Meilenstein für die Widerstandskraft der Parlamente". Dem Landtag Rheinland-Pfalz komme im Schutz der Demokratie vor Verfassungsfeinden damit eine Vorreiterrolle zu, betonte Lammert. Deswegen habe er die Entscheidung der Präsidentin des Deutschen Bundestags sowie den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente umgehend zur Verfügung gestellt. Er gehe davon aus, dass die Entscheidung bundesweit Signalwirkung habe, und dass das rheinland-pfälzische Konzept Vorbild für andere Parlamente sein könne.
Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz Kein Geld für verfassungsfeindliche Mitarbeiter? Klage der AfD verhandelt
Hält der Landtagspräsident Mitarbeiter von Abgeordneten oder Fraktionen für unzuverlässig, wird ihr Gehalt nicht vom Landtag übernommen. Dagegen klagt die AfD-Fraktion. Am Freitag wurde verhandelt.
Rechtliches Neuland für Landtag
Mit dem Gesetz hatte der rheinland-pfälzische Landtag rechtliches Neuland in Deutschland betreten. "Es kann und darf nicht sein, dass die Feinde unseres Staates und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit öffentlichen Steuergeldern bezahlt werden", sagte der frühere Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) damals.
Mehr als 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden schon auf ihre Verfassungstreue geprüft. In zwei Fällen wurden Zweifel an der Verfassungstreue festgestellt. Ein dritter Mitarbeiter hatte der Prüfung nicht zugestimmt. Nach dpa-Informationen arbeiteten alle drei für die AfD.
Der Verfassungsgerichtshof ist das oberste Verfassungsorgan in Rheinland-Pfalz. Seine Entscheidungen sind letztverbindlich.