Amokalarm am vergangenen Freitag am Willigis-Gymnasium in Mainz: Über Lautsprecher lief kurz vor Unterrichtsbeginn eine Amok-Ansage vom Band ab. Zum Glück falscher Alarm: Nach der Durchsuchung des Schulgebäudes gab die Polizei Entwarnung.
Was wäre aber, wenn tatsächlich einmal ein Amokläufer oder eine Amokläuferin in eine Schule in Rheinland-Pfalz eindringen würde? Wie sind die Schulen auf so einen Fall vorbereitet?
Krisenteam an allen Schulen verpflichtend
Alle Schulen im Land sind verpflichtet, ein schulisches Krisenteam zu bilden. Es muss einen auf die jeweilige Schule zugeschnittenen Notfallplan erarbeiten, im Krisenfall die Koordination übernehmen sowie alle Nummern und Kontakte parat haben, um schnell Hilfe zu holen.
Das Krisenteam soll aber nicht nur verschiedene Notfall-Szenarien konzipieren, sondern auch im Vorfeld versuchen, Krisen, wie einen Amoklauf, zu verhindern. Außerdem ist es für die Nachsorge zuständig, wenn doch ein schlimmes Ereignis eingetreten ist.
Handreichung für Krisensituationen an Schulen
Für den Umgang mit Krisensituationen an Schulen hat das Land eine Handreichung herausgegeben. Sie enthält unter anderem einen Muster-Notfallplan, ein Kontaktverzeichnis und Hinweise, welche Aufgaben das Krisenteam zu erledigen hat.
Für die Schulgemeinde gibt es außerdem wichtige Hinweise zum Verhalten im Amokfall: So sollen Schüler und Lehrkräfte, die Schutz in einem Klassenzimmer gesucht haben, die Tür durch Schränke und Schreibtische verbarrikadieren, sich auf den Boden legen und für die Polizei ein Plakat mit Informationen zu Raumnummer, Handynummern, Personenanzahl und zur Zahl der Verletzten am Fenster anbringen.
Lehrkräfte müssen Alarmsysteme kennen
Wichtig bei einem Amoklauf ist es, die Menschen im Schulgebäude schnell zu alarmieren, damit sie sich in Sicherheit bringen können. Die Lehrkräfte müssen sich deshalb in regelmäßigen Abständen damit vertraut machen, wie die verschiedenen Alarmsysteme funktionieren.
Sicherheitsfirmen weisen darauf hin, dass es neben klassischen stationären Alarmsystemen inzwischen Apps gebe, die es dem schulischen Personal ermöglichen, per Smartphone oder Tablet von jedem Ort aus einen Alarm auszulösen. Dies sei bedeutend sicherer, als wenn Lehrkräfte erst zum Beispiel ins Lehrerzimmer müssten, um einen Alarm auszulösen, während ein Amokläufer im Gebäude unterwegs sei.
Schülerinnen und Schüler müssen den Ernstfall üben
In einer Verwaltungsvorschrift des Bildungsministeriums heißt es, dass den Schülerinnen und Schülern in der ersten Unterrichtswoche jedes Schuljahres erklärt werden soll, wie sie sich bei einer Gefahr zu verhalten haben. Wichtig ist es für sie zu wissen, welches Signal für welche Gefahr steht, denn während es bei einem Brand sinnvoll ist, das Gebäude möglichst schnell zu verlassen, kann es bei einem Amokalarm im Gegenteil richtig sein, sich unverzüglich zu verbarrikadieren.
Um jede Verwechslungsgefahr auszuschließen, empfiehlt das Ministerium hier Sprachdurchsagen. Spätestens in der zweiten Unterrichtswoche sollen die Schulen dann eine erste Alarmprobe und eine Räumungsübung abhalten.
Im Falle eines Amoklaufs sind die Lehrkräfte angewiesen, alle Räume, in denen sich Schülerinnen und Schüler befinden, von innen zu verschließen. Sicherheitsfirmen raten außerdem zu einem sogenannten Knaufzylinder, der ein leichtes Verriegeln der Türen von innen ermöglicht.
Enge Zusammenarbeit zwischen Schulen und Polizei
Bei der Konzeption von einem Sicherungssystem arbeiten Schulträger und die Polizei eng zusammen. Die Schulen müssen der Polizei auch regelmäßig ihre Flucht- und Rettungspläne vorlegen, denn im Ernstfall müssen die Einsatzkräfte sich schnell im Gebäude zurechtfinden.
Darüber hinaus haben die Schulen die Möglichkeit, sich durch die Polizei kostenfrei zum Thema Amokprävention und zu Sicherheitsfragen beraten zu lassen. Als Reaktion auf die Amokläufe von Erfurt 2002 und Winnenden 2009 hat auch die Polizei in Rheinland-Pfalz ein standardisiertes Konzept zu Amoklagen an Schulen entwickelt, damit sie im Ernstfall schnell handeln kann. Die jeweiligen Polizeipräsidien berücksichtigen dabei die örtlichen Gegebenheiten. Zu konkreten Einsatzszenarien äußert sich das Landeskriminalamt aber nicht.