Untreue, Subventionsbetrug, Insolvenzverschleppung

Flughafen Hahn: Ehemalige Manager verurteilt

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat seit Sommer 2020 gegen ehemalige Manager am Flughafen Hahn ermittelt. Das Amtsgericht in Mainz hat jetzt drei von ihnen verurteilt.

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Von Autor/in Sebastian Grauer

Es waren turbulente Zeiten am Flughafen Hahn, als noch der chinesische Konzern HNA das Zepter in der Hand hatte. So turbulent, dass die Staatsanwaltschaft Koblenz im Juli 2020 in den Geschäftsräumen am Hunsrück-Airport Durchsuchungen veranlasste. Darauf folgten fünf Jahre Ermittlungen. Verdächtigt wurden insgesamt fünf Geschäftsleute. Das Amtsgericht in Mainz hat jetzt drei von ihnen wegen Untreue, Subventionsbetrug und Insolvenzverschleppung verurteilt.

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Leistungen bezahlt, die nicht erbracht wurden

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Koblenz haben die drei Verurteilten unter den mit dem Flughafen Hahn verbundenen Gesellschaften in der Zeit von Ende 2017 bis zu den Insolvenzanträgen im Oktober 2021 Rechnungen ausgestellt und Leistungen bezahlt, die nie erbracht wurden. Dadurch hätten sie den betroffenen Firmen finanziell geschadet, so die Staatsanwaltschaft.

Insolvenz nicht rechtzeitig angemeldet

Zwei der Verurteilten sollen unter anderem ein Gebäude angemietet haben, das nicht benutzt wurde. Das habe sich negativ auf das Betriebsergebnis des Unternehmens ausgewirkt und zu Unrecht dazu geführt, dass das Land zumindest im Jahr 2018 subventioniert habe.

Laut Staatsanwaltschaft haben die Männer auch Geld aus den Parkautomaten entnommen, einbehalten und damit der zuständigen Gesellschaft geschadet.

Darüber hinaus hat einer der Verantwortlichen nicht rechtzeitig die Insolvenzen von drei am Flughafen Hahn tätigen Firmen angemeldet, was den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt habe, wie die Staatsanwaltschaft in Koblenz mitteilt.

Schaden in sechstelliger Höhe

Insgesamt ist durch die Vergehen ein Schaden in sechsstelliger Höhe entstanden. Das Gericht hat gegen die verurteilten Manager Strafbefehl erlassen. Ob die Taten mit einer Bewährungsstrafe oder Geldstrafe geahndet wurden, darüber gab die Staatsanwaltschaft wegen der Persönlichkeitsrechte der Verurteilten keine Auskunft.

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Sebastian Grauer
Foto von Sebastian Gauer, Redakteur bei SWR Aktuell und im SWR Studio Trier

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