Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Mann versuchten Totschlag und gefährlichen Körperverletzung vor. Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, soll sich der Angeklagte am 10. Februar dieses Jahres mit seiner Lebensgefährtin und drei minderjährigen Kindern in dem gemeinsam bewohnten Haus in Gerolstein aufgehalten haben.
Hinweise auf psychische Krankheit Nach Angriff in Gerolstein: Tatverdächtiger kommt in Psychiatrie
In Gerolstein sind am Montag zwei Mitarbeitende des Jugendamts angegriffen worden. Der Tatverdächtige kommt in ein geschlossenes psychiatrisches Krankenhaus.
Hausbesuch des Jugendamts war angekündigt
Die zwei Mitarbeitenden des Jugendamts hatten an diesem Tag Hinweisen auf mögliche Kindeswohlgefährdung überprüfen wollen, heißt es in der Anklage weiter. Der Hausbesuch soll zuvor angekündigt gewesen sein. Nachdem die beiden Mitarbeitenden an der Haustür geklingelt hätten, soll der Angeklagte die Tür geöffnet und sich auf die beiden Geschädigten gestürzt und sie nacheinander gewaltsam zu Boden gerissen haben. Den 54-jährigen Mitarbeiter soll er mit einem Messer angegriffen und ihm erhebliche Stich- und Schnittverletzungen zugefügt haben.
Statistik für 2023 veröffentlicht So viele gefährdete Kinder wie nie: Allein 6.000 Fälle im Jahr in BW
Vernachlässigung und Gewalt: Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen steigt. Allein in Baden-Württemberg waren im letzten Jahr mehrere tausend Kinder betroffen. Oft liegt die Gefahr in der eigenen Familie.
Lebensgefährliche Verletzungen nach Messerangriff
Der Mann erlitt unter anderem eine lebensgefährliche Stichverletzung im Halsbereich und musste in einer Klinik notoperiert und anschließend intensivmedizinisch behandelt werden. Die weibliche Mitarbeiterin erlitt eine Prellung am Kopf. Den beiden Mitarbeitenden gelang es trotz der schweren Verletzung zu flüchten.
Angreifer leidet an psychischer Erkrankung
Der Angeklagte verschanzte sich anschließend mit seiner Lebensgefährtin und den Kindern im Haus und konnte erst nach einem mehrstündigen Polizeieinsatz festgenommen werden. Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen ist der Angeklagte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hinreichend verdächtig, bei dem Angriff auf den Mann mit Tötungsvorsatz gehandelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass der Angeschuldigte, der an einer psychischen Erkrankung leidet, bei der Tat vermindert schuldfähig war.
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Angeklagter bei der Polizei bekannt
Gegenstand der Anklage sind darüber hinaus zwei weitere Taten. Im Januar 2025 soll der Angeklagte eine Rechtsanwältin in einer Mail bedroht haben. Im November 2024 soll er bei einem Polizeieinsatz wegen einer Ruhestörung gewaltsam Widerstand geleistet und die Beamten beleidigt haben.
Der 58-Jährige ist seit seiner Festnahme einstweilig in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.