40-Jähriger soll aus Habgier gemordet haben

Mordprozess in Trier: Staatsanwalt bleibt trotz Kritik im Verfahren

Aus Habgier soll ein 40-Jähriger eine Seniorin erdrosselt haben. Nach einem Schlagabtausch zwischen Verteidigerin und Staatsanwalt steht fest: Der Staatsanwalt bleibt im Verfahren.

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Stand

Beim Prozessauftakt vergangene Woche hatte die Verteidigerin des Hauptangeklagten Christiane Gröner gefordert, den derzeitigen Staatsanwalt im Verfahren - Oberstaatsanwalt Eric Samel - abzuziehen, weil er befangen sei. Den Antrag hatte das Landgericht bereits abgelehnt - das müsse der Chef der Staatsanwaltschaft Trier entscheiden. Jetzt steht dessen Entscheidung fest: Der Leitende Oberstaatsanwalt hält daran fest, dass Samel die Staatsanwaltschaft im Prozess vertritt.

Kanzlei und Wohnung der Anwältin durchsucht

Der Hintergrund ist brisant: Oberstaatsanwalt Samel hatte angeordnet, die Kanzlei und die Wohnung von Christiane Gröner zu durchsuchen. Sie soll Medikamente ins Gefängnis geschmuggelt und versucht haben, Zeugen zu einer Falschaussage zu bewegen.

Nach Angaben ihrer Kollegin Katrin Schmitt ließ die Vorsitzende Richterin am Dienstag nachmittag in der Verhandlung einen Brief des Leitenden Oberstaatsanwalts verlesen. Demnach war die Aktion der Staatsanwaltschaft gegen die Verteidigerin rechtswidrig und nicht verhältnismäßig.

Verteidigerin sieht Machtmissbrauch

Nach Angaben von Christiane Gröner sollen bei der Durchsuchung auch Unterlagen beschlagnahmt worden sein. Der Staatsanwalt habe seine Macht missbraucht und kenne nun die Strategie der Verteidigung. Ein fairer Prozess sei nicht mehr möglich.

Oberstaatsanwalt: "Viel Getöse und Polemik"

Oberstaatsanwalt Samel räumte ein, dass ein Gericht festgestellt habe, dass die Durchsuchung nicht verhältnismäßig gewesen sei. Dennoch hält er sich selbst nicht für befangen in der Sache: "Das war jetzt ganz viel Getöse, ganz viel Polemik und ganz viel rechtlich an der Sache vorbei."

Oberstaatsanwalt Eric Samel steht in der Kritik.
Die Verteidigerin des Angeklagten fordert von Oberstaatsanwalt Eric Samel, den Prozess abzugeben. Er habe zu Unrecht ihre Kanzlei durchsuchen und Dokumente beschlagnahmen lassen.

Opfer und Angeklagter kannten sich

In dem Prozess geht es um einen brutalen Mord. Laut Anklage kannten sich das Opfer und der Angeklagte durch die Familie. Denn sie war die Tante seiner Ex-Frau. Daher habe er auch gewusst, dass die Seniorin ihr Bargeld in einer Kassette im Wohnzimmer aufbewahrte. Geld, das der arbeitslose Trierer gut habe brauchen können, so Samel, weil der Mann plante, mit einer Prostituierten nach Rumänien auszuwandern.

Mord wegen 5.000 Euro

Letztlich habe der Angeklagte die 68-Jährige daher in ihrer Wohnung in Trier-West aus Habgier mit einem USB-Kabel erdrosselt, um ihr 5.000 Euro Bargeld und ihre Bankkarte zu stehlen.

Angeklagter beim Prozess zum Tötungsdelikt an einer Seniorin in Trier
Als Fotos von der Leiche gezeigt werden starrt der Hauptangeklagte auf den Tisch vor sich.

Am zweiten Prozesstag sagten Kriminaltechniker und Polizisten aus. Als im Gerichtssaal Fotos von der Leiche an die Wand projiziert wurden, starrte der Hauptangeklagte auf den Tisch. Ein von der Verteidigung gewünschtes Rechtsgespräch mit dem Gericht und dem Staatsanwalt blieb ohne Ergebnis.

Die Leiche einer Seniorin wurde vergangenen November in einer Wohnung in der Blücherstraße in Trier-West gefunden.
Die Leiche der Seniorin wurde vergangenen November in ihrer Wohnung in der Blücherstraße in Trier-West gefunden.

Die Tat liegt nun mehr als ein halbes Jahr zurück. Gefunden wurde das Opfer am 4. November 2024 von ihrem Bruder, der am ersten Prozesstag vor Gericht aussagte. Er beschrieb seine Schwester als als eine Frau, die zurückgezogen lebte und nur selten das Haus verließ. Seinen ehemaligen Schwiegersohn habe er nur dreimal getroffen - das erste Mal im Gefängnis.

"Wir haben 2020 im Knast geheiratet", erinnerte sich seine Tochter am ersten Prozesstag vor Gericht. Kennengelernt hatte sie den 40-Jährigen in der Trierer Drogenszene. Als er dann aus dem Gefängnis entlassen wurde, sei er ihr gegenüber gewalttätig geworden. Nach der Geburt eines gemeinsamen Kindes habe sie sich getrennt. Da habe der 40-Jährige begonnen, ihr nachzustellen: "Ich kann gar nicht mehr zählen, wie oft die Polizei wegen ihm da war."

Nur einer der beiden Angeklagten äußert sich

Zu diesen Vorwürfen und auch zu seinem Lebenslauf wollte sich der Angeklagte zunächst nicht äußern. Ein wegen Computerbetrug mitangeklagter 33-Jähriger ließ von seinem Verteidiger eine Erklärung verlesen: Ja, er habe mit der Bankkarte des Opfers Geld abgehoben, bis das Limit überschritten war. Er habe aber nicht gewusst, dass die Frau tot war.

Angeklagter wollte nach Rumänien auswandern

Die beiden vorbestraften Angeklagten sitzen weiter in Untersuchungshaft. Eine ursprünglich verdächtigte 33-Jährige ist wieder auf freiem Fuß. Sie hatte sich mit dem Hauptbeschuldigten in der Tatnacht nach Rumänien abgesetzt, wo beide vier Tage später gefasst wurden.

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