"Viel zu lange sind Geldautomaten-Sprengungen milde bestraft worden", sagte der Vorsitzende Richter in Frankfurt und verhängte lange Haftstrafen. Der Haupttäter erhielt mit 13 Jahren und neun Monaten die längste Strafe. Die kürzeste Haftstrafe im Urteil war fünf Jahre.
Die Männer hatten in wechselnder Besetzung in den Jahren 2022 und 2023 sieben Geldautomaten gesprengt - in unterschiedlichen Konstellationen in Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Die wohl schwerste Sprengung war im Juni 2023 in Frankfurt-Fechenheim. Sie dauerte laut Anklage inklusive An- und Abfahrt weniger als zwei Minuten.
Rückgang bei Fällen und Schadenshöhe Deutlich weniger gesprengte Geldautomaten in Rheinland-Pfalz als im Vorjahr
In Rheinland-Pfalz sind die Schäden durch Geldautomatensprengungen 2024 stark zurückgegangen. Das Land führt das unter anderem auf verbesserte Sicherheitsvorkehrungen zurück.
Weil dort wegen der unkontrollierbaren Sprengkraft Menschen hätten getötet werden können, sieht die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt darin einen versuchten Mord. Sie forderte für die Angeklagten Haftstrafen bis zu 14 Jahre.
Kein versuchter Mord
Im Gegensatz zur Generalstaatsanwaltschaft sah das Gericht jedoch keinen versuchten Mord: "Sie konnten auf einen guten Ausgang vertrauen", begründete dies der Richter. Bei den vielen Anschlägen auf Geldautomaten in Deutschland in den vergangenen Jahren sind zwar bereits Täter schwer verletzt worden oder ums Leben gekommen - aber noch nie ein unbeteiligter Mensch.
Generalstaatsanwaltschaft begrüßt Urteil, prüft aber dennoch Revision
Der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Georg Ungefuk, zeigte sich mit dem Urteil zufrieden: Seine Behörde hatte Haftstrafen zwischen fünfeinhalb und 14 Jahren beantragt. "Die Entscheidung gehört bundesweit zu den höchsten Verurteilungen", sagte er. Das Urteil sei ein "klares Signal" und eine "gerechte Reaktion auf diese Straftaten". Gleichwohl will seine Behörde prüfen, ob sie gegen das Urteil Revision einlegen wird. Bundesweit wurde noch nie ein Täter in Zusammenhang mit Geldautomaten-Sprengungen wegen versuchten Mordes verurteilt.
Verurteilte sollen niederländischer Szene angehören
Die Männer im Alter zwischen 27 und 33 Jahren sollen der niederländischen Geldautomaten-Sprengerszene angehören und auch für die Geldautomaten-Sprengung in Jünkerath in der Eifel im Juni 2022 verantwortlich sein.
Damals wurden 700 Euro erbeutet. Dafür sind die Männer unter anderem auch wegen gewerbsmäßigen Diebstahls angeklagt. Der Sachschaden lag allerdings laut Anklageschrift bei 750.000 Euro.